Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 10. August 2012 ist das 29. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit der
Nummer 77 erschienen.
77. |
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 8.August 2012 über die Zulässigkeit von Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen (Verbrennungsverbot-AusnahmenVO). |
Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 77/2012 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 3 Verfassung und Inneres
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.