Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 30. Oktober 2012 ist das 38. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 98, 99, 100 und 101 erschienen.
98.
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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 17. Oktober 2012, mit der die Steiermärkische Öffnungszeitenverordnung 2008 geändert wird.
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99.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. September 2012 über Sprengel, Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark (Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung).
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100.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Oktober 2012, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Ambulanzgebühren der Landeskrankenanstalten geändert wird.
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101.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Oktober 2012 über Inhalt und Form der Veranstaltungsformulare und die Bestätigung der Registrierung (Steiermärkische Veranstaltungsformularverordnung 2012 - VFVO).
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 98 bis 101/2012 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung Verfassungsdienst
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at
Bei Fragen zum Landesgesetzblatt für die Steiermark wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die Informationsseite Landesgesetzblatt am Verwaltungsserver Steiermark.