Referat Tourismus
HR Mag. Ingo List
Sekretariat
Marika Färber
8010 Graz,06.Bez.:Jakomini, Radetzkystraße 3
Tel: +43 (316) 877-2286
Fax: +43 (316) 877-2008
E-Mail: tourismus@stmk.gv.at
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Friedrichgasse 13, 8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefax: +43 (316) 877-4697
E-Mail: abteilung12@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Friedrichgasse 13, 8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefax: +43 (316) 877-4697
E-Mail: abteilung12@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Das Tourismusreferat ist entsprechend der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung insbesondere für die Erfüllung folgender Aufgaben zuständig:
- Steiermärkisches Tourismusgesetz (Vollziehung des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992 i.d.g.F., Aufsichtsbehörde über die Tourismusverbände, Beitragsbehörde für die Einhebung der Interessentenbeiträge)
- Gewerbliche Tourismusförderungen (Verstärkerförderungen zu Bundesförderungsaktionen, Beratungskostenzuschüsse, Innovationsprogramm des Landes Steiermark für die Tourismuswirtschaft, Projektkostenzuschüsse, Sonderförderungsaktionen)
- Nicht-gewerbliche Tourismusförderungen (Allgemeine Tourismusförderungen im nicht-gewerblichen Bereich, Förderung der regionalen Zusammenarbeit, Touristische Filmförderung)
- Allgemeine tourismusrechtliche und -fachliche Angelegenheiten (Grundlagen- und Strategieentwicklung im Tourismusbereich, Touristische Fachstellungnahmen, Abstimmung mit der Steirischen Tourismus und Standortmarketing GmbH)
Durchführung von Kontrollen betreffend die ordnungsgemäße und vollständige Einhebung der Nächtigungsabgabe in Abstimmung mit der für gemeinschaftliche Landesabgaben zuständigen Abteilung 4 - Finanzen.