Referat Gewerbliche Berufsschulen
Johannes Hold
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Trauttmansdorffgasse 2
Tel: +43 (316) 877-7902
Fax: +43 (316) 877-7921
E-Mail: berufsschulen@stmk.gv.at
Schriftliche Anträge und Kontaktaufnahme
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft FA Berufsbildendes Schulwesen
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Trauttmansdorffgasse 2
Telefax: +43 (316) 877-7921
E-Mail: berufsbildendeschulen@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Beschreibung der Dienststelle
Erhaltung der Landesberufsschulen
a) Bereich - Unterricht:
· Anschaffung der Schul- und Lehrwerkstätteneinrichtung
· Instandhaltung und Ergänzung der Schul - und Lehrwerkstätteneinrichtung
· Anschaffung, Ergänzung und Instandhaltung der Lehr-, Lern- und Arbeitsmittel
· Deckung des sonstigen Sachaufwandes
· Amts- und Kanzleierfordernisse der Schule, Vorschriftensammlungen, Formulare für Zeugnisse und Amtsschriften, Bücher für die Lehrer und Schülerbibliothek, Post-, Rundfunk- und Fernsehgebühren udgl.
· Bereitstellung des Lehr- und Kanzleipersonals
· Beistellung von Hilfs- und Pflegepersonal für pflegerisch helfende Tätigkeiten im Rahmen des Unterrichts
b) Bereich - Facilitymanagement:
· Ankauf, Neu-, Um- und Zubau der Schulliegenschaften (Schulgebäude, Schulräume udgl.)
· Instandhaltung der Schulgebäude und der übrigen Schulliegenschaften
· Reinigung, Beheizung und Beleuchtung der Schulliegenschaften
· Beistellung des zur Betreuung der Schulgebäude und der übrigen Schulliegenschaften allenfalls erforderlichen Hilfspersonals (Schulwart, Reinigungspersonal, Heizer)
Mieten, Steuern und sonstige Abgaben für die Schulliegenschaften