Sehr geehrte Damen und Herren, liebe CMS-Redakteurinnen und Redakteure!
Wie bereits hinreichend bekannt, regelt das Steiermärkische Web-Zugangs-Gesetz (StWZG) die Voraussetzungen für den barrierefreien Zugang unseres Web-Angebotes. Ziel dieses Gesetzes ist es, allen Menschen unabhängig von ihrer physischen und psychischen Verfassung einen barrierefreien Zugang zu unserem Web-Angebot zu ermöglichen. Zur Kontrolle dieses uneingeschränkten Zugangs werden jährlich umfangreiche Überprüfungen der Barrierefreiheit unserer Websites durchgeführt und der EU entsprechende Berichte vorgelegt.
Auf Basis dieser Berichte werden von uns - der Internetredaktion - laufend Anpassungen vorgenommen, um möglichst alle technischen Fehlerquellen zu beseitigen. Als technische Fehlerquellen gelten beispielsweise unzureichende Kontraste oder falsch definierte (Zwischen-) Überschriften, die von Lesegeräten nicht als solche erkannt werden.
Allerdings sind auch redaktionelle Maßnahmen von großer Bedeutung. Das heißt, es wird auch von Ihnen als Content Ersteller*in erwartet, sämtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Web-Angebote mitzutragen und umzusetzen. In unseren CMS-Schulungen wird schwerpunktmäßig auf das Thema eingegangen.
|