FAQs
Fragen an die Umweltanwaltschaft
Service der Umweltanwaltschaft
An die Umweltanwaltschaft, als Interessensvertretung im Umweltschutz, werden viele Fragen gerichtet und Anliegen vorgebracht. Wir beantworten Fragen inhaltlich und versuchen auch außerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches an die zuständigen Stellen weiterzuvermitteln.
So ist in den letzten Monaten ein Fragenkatalog entstanden, dessen Beantwortung wir auf unserer Homepage veröffentlichen.
Kurz und prägnant gehen wir auf häufige Problemstellungen ein. Auf diesem Weg möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang auf Informationen erleichtern und können ähnliche Fragestellungen vielleicht schon per Mausklick rund um die Uhr beantwortet werden.
Störung durch den Rauch des Nachbarn
Probleme mit dem Heizverhalten des Nachbarn
Mit dem Gesetz vom 21. Juni 1988 über Einrichtungen zum Schutz der Umwelt wurde die Institution des Umweltanwaltes geschaffen.
Die Kompetenzen:
In behördlichen Verfahren im Vollziehungsbereich des Landes, die auch eine Vermeidung einer erheblichen und dauernden Beeinträchtigung von Menschen und der Umwelt zum Gegenstand haben, hat der Umweltanwalt Parteistellung im Sinne des § 8 AVG 1950 sowie das Recht, gegen den das Verfahren abschließenden Bescheid Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben;
In Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden besteht diese Parteistellung nur dann, wenn die Beeinträchtigung über den Bereich der Gemeinde hinauswirken würde.
http://www.umweltanwaltschaft.gv.at/folge/steiermark_01.htm http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10126672/74836447/