Landesgesetzblatt
Was steht im Landesgesetzblatt?
Im Landesgesetzblatt müssen insbesondere kundgemacht werden:
- Gesetzesbeschlüsse des Landtags;
- Verordnungen des Landeshauptmannes und der Landesregierung und anderer Organe des Landes, sofern sie nicht im Bezirks-Verordnungsblatt kundzumachen sind;
- Staatsverträge des Landes sowie alle solche Staatsverträge betreffenden Erklärungen;
- Vereinbarungen des Landes gemäß Artikel 15a B-VG sowie alle solche Vereinbarungen betreffenden Erklärungen;
- Wiederverlautbarungen von Gesetzen durch die Landesregierung;
- Aussprüche des Verfassungsgerichtshofs gemäß Artikel 138a, 139, 139a, 140 und 140a B-VG;
- sonstige Rechtsvorschriften, deren Kundmachung im Landesgesetzblatt in Landesgesetzen angeordnet ist.
Wo bekomme ich und was kostet das Landesgesetzblatt?
Ab 1.1.2014 wird das Landesgesetzblatt authentisch elektronisch im Internet kundgemacht. Das heißt, dass ab diesem Datum nur mehr die elektronische amtssignierte Version im Rechtsinformationsgesetz RIS verbindlich ist und nicht das gedruckte Exemplar. Das elektronische Original ist kostenlos und rund um die Uhr unter http://www.ris.bka.gv.at/LgblAuth-Steiermark/ abrufbar.
Das im RIS kundgemachte Landesgesetzblatt können Sie selbst ausdrucken oder die vierteljährliche Zustellung per Mail an abteilung2@stmk.gv.at abonnieren. Frühere Landesgesetzblatt-Abonnements sind automatisch mit Ende des Jahres 2013 ausgelaufen.
Einzelausdrucke aller (auch der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 erschienenen) Landesgesetzblätter erhalten Sie gegen Ersatz der Kopier- bzw. Druckkosten bei der Redaktion des Landesgesetzblattes (Adresse siehe oben).
Im RIS finden Sie auch zahlreiche unverbindliche Informationen über das Landesrecht, insbesondere die Landesgesetzblätter von 1850 bis 2013. Auch Gesetze und Verordnungen des Landes, die ein- oder mehrmals geändert wurden, gibt es im RIS in der geltenden, also aktualisierten Fassung. Näheres hier: >>>
Wann und wie oft wird das Landesgesetzblatt veröffentlicht?
Es erscheint nicht regelmäßig, sondern nach Bedarf. An manchen Tagen werden daher mehrere Nummern veröffentlicht, an anderen Tagen gar keine.
Wer betreut die Redaktion des Landesgesetzblattes?
Diese Aufgabe nimmt die Fachabteilung Verfassungsdienst im Amt der Steiermärkischen Landesregierung wahr. Wenn Sie z.B. wissen wollen, wann ein beschlossenes Gesetz voraussichtlich kundgemacht wird oder wenn Sie andere Fragen zum Landesgesetzblatt haben, kontaktieren Sie:
Mag. Gabriele Hagn
Burgring 4, 8010 Graz
Tel.: (0316) 877-5517
Fax: (0316) 877-804395
E-Mail: lgbl@stmk.gv.at