Raumplanung
Die örtliche Raumplanung, welche die Gemeinden in ihrem eigenen Wirkungsbereich durchführen, unterliegt den Bestimmungen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes ( StROG, LGBl. Nr. 49/2010) und versucht primär den Erhalt des Bodens und von Flora und Fauna, den Schutz der Landschaft vor ungeordneter Zersiedelung, den Schutz von Kulturobjekten und die Unterstützung einer wirtschaftlichen Entwicklung trotz räumlicher Begrenzung zu koordinieren.
Zielsetzungen sind Grund und Boden sparsam zu nutzen, naturräumliche Ressourcen zu sparen sowie die Voraussetzungen für eine nachhaltige und bestmögliche Entwicklung des Lebensraumes schaffen.
Aus der oftmaligen Gegensätzlichkeit der öffentlichen und privaten Interessen ergibt sich der grundlegende Interessenkonflikt der Raumplanung. Die Schaffung von Wirtschafts- und Wohnstandorten steht oftmals in Konflikt mit dem Ziel die Natur zu erhalten, zu pflegen und zu schützen. Raumplanung ist daher auch oft ein Abwägungsprozess und erfordert von allen Akteuren neben breitem Fachwissen auch Kompetenz im Konfliktmanagement.
Die Sicherung von Wirtschafts- und Tourismusstandorten durch gezielte vorausschauende Raumplanung ermöglicht nachhaltige Investitionen und sichere Lebensverhältnisse und verhindert verlorene Investitionen. Durch eine weiter fortschreitende Zersiedelung werden wichtige Standorträume und Infrastrukturtrassen in ihrer Realisierung eingeschränkt.
Raumplanung hat durch seine Baulandausweisungen hohen Einfluss auf die Grundstückspreise, sichert aber auch durch die Berücksichtigung von möglichen Gefahrenzonen bei Baulandausweisungen Siedlungsräume.