Referat Sozialrecht, Sozialarbeit und Beschäftigung
Aufgaben
Das Referat Sozialrecht, Sozialarbeit und Beschäftigung ist zuständig für Angelegenheiten des Stmk. Behindertengesetzes, des Stmk. Jugendwohlfahrtsgesetzes, des Stmk. Gewaltschutzeinrichtungsgesetzes, des Stmk. Pflegeheimgesetzes, des Stmk. Sozialbetreuungsberufegesetzes, des Stmk. Sozialhilfegesetzes und des Stmk. Mindestsicherungsgesetzes. Dem Rechtsreferat obliegt im Rahmen dieser Landesgesetze auch die Fachaufsicht über die Bezirksverwaltungsbehörden.