Abfallrecht
Aufgaben
- Genehmigung bzw. Überwachung sämtlicher Abfallbehandlungsanlagen (mit Ausnahme von öffentlich zugänglichen Altstoffsammelzentren und Problemstoffsammelstellen bzw. von jenen Anlagen die in § 37 Abs. 2 AWG 2002 genannt sind);
Auskünfte bzw. Informationen zum Genehmigungsverfahren werden beim Projektsprechtag angeboten --> mehr - Erteilung der Erlaubnis zur Sammlung und/oder Behandlung von Abfällen bzw. Überprüfung sämtlicher Abfallsammler und/oder -behandler --> mehr
- Überprüfung sämtlicher Ersterzeuger von gefährlichen Abfällen
- Mitwirkung bei legistischen Vorhaben
- Mitwirkung bei UVP-Verfahren --> mehr
- Aufsicht über die Abfallwirtschaftsverbände.
- Betreuen des Elektronischen Datenmanagements - EDM (i.S.d. §§ 22 ff AWG 2002 für das Land Steiermark)
Oberbehörde
Die Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung ist neben der Tätigkeit als abfallrechtliche Behörde auch die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde. Das bedeutet, dass sie bespielsweise für einen einheitlichen Vollzug des Abfallwirtschaftsgesetzes durch die Bezirksverwaltungsbehörden und Schulungen zu sorgen hat und abgesehen von Kontrollpflichten auch organisatorische Vorgaben (wie Benchmarking und Implementieren von Best Practise Modellen) wahrnehmen muss.
Bezirksverwaltungsbehörden
Die Bezirksverwaltungsbehörden sind zuständig für unbefugte Ablagerungen und Erlassung von Behandlungsaufträgen i.S.d. §§ 73 ff AWG 2002 sowie für bestimmte Anlagen z.B. stoffliche Verwertung ausschließlich nichtgefährlicher Abfälle sowie ausschließlich für Lager (§ 7 Abs. 2 AWG 2002).
Aufsichtsbehörde
Zusätzlich ist die Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung Aufsichtsbehörde für Verbände nach dem Stmk. Abfallwirtschaftsgesetz, wobei sie hier das Stmk. Gemeindeverbandsorganisationsgesetzes und die Stmk. Gemeindeordnung zu vollziehen hat.
Rechtsgrundlagen
- Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002 (BGBl. I Nr. 102/2002)
- Altlastensanierungsgesetz 1989 - ALSAG 1989
(BGBl. Nr. 299/1989) - Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetz 2004 - StAWG 2004 (LGBl. Nr. 65/2004)
- Steiermärkische Gemeindeverbandsorganisationsgesetz (LGBl. Nr. 66/1997)
- Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 (LGBl. Nr. 115/1967)