Förderung öffentliche Bibliotheken
- Förderungsrichtlinien für öffentliche Bibliotheken
- Förderansuchen für öffentliche Bibliotheken
Ansuchen sind spätestens bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres einzureichen. - Tätigkeitsbericht
- Formular Belegsverzeichnis Sachkosten für öffentliche Bibliotheken
Zusätzlich sind bei einer Förderung ab € 2.501,00 Originalbelege und Zahlungsnachweise zu übermitteln. - Präsentation Informationsaustausch zur Bibliotheksförderung
Information
Für den in der Förderrichtlinie unter § 9 besondere Förderungskriterien definierten Punkt
5.3. Teilnahme an mindestens einer steiermarkweiten oder regionalen Initiative zur Sprach- und Leseförderung des Landes Steiermark,
kann zum einmaligen Erhalt von 3 Punkten (€ 150,--) für 2024 entweder eine Veranstaltung im Rahmen der „Lies was Wochen" oder eine Veranstaltung für Familien mit Kindern zwischen 6 und 18 Monaten im Rahmen des Projektes „Buchstart Steiermark" berücksichtigt werden. Eine Information zur Veranstaltung (Titel, Datum und Anzahl der Besucher*innen/Teilnehmer*innen) sowie der Rechnungsnachweis sind der Förderabrechnung bzw. dem Tätigkeitsbericht beizulegen.
Weitere Informationen
Einen Überblick aller Förderunterlagen, Abrechnungsvorlagen, Logo usw. finden Sie auf der Homepage des Bereiches Förderungsmanagement.