Richtlinien zur Einhaltung ökologischer Standards bei Kommassierungen
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Das übergeordnete Ziel dieser Richtlinie ist die Vorgabe von ökologischen Standards für die gesetzeskonforme Umsetzung des Steiermärkischen Zusammenlegungsgesetzes 1982 –StZLG 1982, LGBl. Nr.82 zuletzt in der Fassung LGBl. Nr.78/2001. Mit der Novelle LGBl. Nr.26/1995 wurde die Berücksichtigung ökologischer Aspekte in Zusammenlegungsverfahren in das Gesetz eingebracht.
Weitere Ziele der Richtlinie sind:
- Vereinheitlichung der Vorgangsweisen der Agrarbezirksbehörden und Naturschutzbeauftragten in Kommassierungen in der Steiermark.
- Festlegung von ökologischen Mindeststandards für Kommassierungen.
- Ermöglichen einer objektiven Kontrolle der Zusammenlegungsverfahren durch den Umweltanwalt.
- Erleichterung der Stellungnahme des Umweltanwaltes zu Kommassierungen.
- Bereitstellung von Argumentationshilfen für die Umsetzung ökologischer Maßnahmen für die Agrarbezirksbehörden.
Ziele
Ablauf
Auswirkungen
- Auswirkungen auf Betriebsebene
- Umweltauswirkungen
Allgemeine Richtlinien
Check-Listen für die praktische Umsetzung der Richtlinie
Die gesamte Richtlinie kann bei der Umweltanwaltschaft eingesehen werden, bzw. kann eine Broschüre zugesandt werden