Allgemeine Informationen für Bewerber
Aufgrund der Richtlinien des Steirischen Personaleinstellungsmodells (PEM) werden alle durch Neuaufnahmen zu besetzenden Stellen öffentlich ausgeschrieben.
Sollten Sie Interesse an mehreren Stellen haben, müssen Sie pro ausgeschriebener Stelle je einen Bewerbungsbogen ausfüllen!
Wohin muss ich das Ansuchen schicken? |
Die Bewerbung einschließlich der geforderten Unterlagen (in Kopie) ist innerhalb der angegebenen Frist (Poststempel) entweder persönlich oder im Postweg an folgende Adresse zu richten:
Amt der
Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 5 - Personal
Hofgasse 15
8010 Graz
Was ist noch zu beachten? |
Formlose Ansuchen (d.h. Ansuchen ohne Bezug auf eine Ausschreibung) oder Ansuchen ohne die geforderten Unterlagen (siehe letzte Seite des Bewerbungsbogens) können nicht berücksichtigt werden.
Wie läuft das Auswahlverfahren ab? |
Alle zeitgerecht eingelangten Bewerbungen werden auf ihre Vollständigkeit sowie auf die Erfüllung der in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen überprüft. Wenn Sie die Anstellungserfordernisse erfüllen, werden Sie zu einem Auswahlverfahren eingeladen.
Das Auswahlverfahren kann aus einem Aufnahmetest (z.B. Leistungstest, Interessens- und Persönlichkeitstest), allenfalls einem Fachtest und einem Auswahlgespräch bestehen.
Wie kommt es zur Einstellung? |
An Hand der Auswahlergebnisse wird eine Reihung der Bewerberinnen/Bewerber erstellt. Der Einstellungsvorschlag wird ann dem Personalbeirat vorgelegt, der eine Einstellungsempfehlung abgibt über die schließlich das für Personalfragen zuständige Regierungsmitglied als Personalreferent entscheidet.
Graz, am 5. Juli 2005
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