LWK-Wahlen - Drucksorten - Serviceseite
Info - Allgemeines
Der Großteil der für die Durchführung der Landwirtschaftskammerwahlen notwendigen Formulare und Kundmachungen sowie die Niederschriften werden vom Büro der Landeswahlbehörde - Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau - edv-mäßig zur Verfügung gestellt. Diese Dokumente enthalten die im Gesetz vorgeschriebenen Mindestinhalte, können jedoch bei Bedarf erweitert oder ergänzt werden.
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass Kundmachungen und Verlautbarungen, die in der Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 - LWK-WO, LGBl. Nr. 90/2005, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 67/2020, vorgeschriebenen Inhalte aufweisen, und auch lesbar sind.
Druckanfertigung bzw. Auslieferung über Landeswahlbehörde
Hier angeführte Kundmachungen und Wahlunterlagen werden nur in gedruckter Form zur Verfügung gestellt.
- KM - Veröffentlichung der Bezirks- und Kreiswahlvorschläge (§ 33 LWK-WO)
- Rückkuvert für die Briefwahl - Vorder- und Rückseite, Kuvert E5 (§ 51 LWK-WO)
- Wahlkuverts C5, undurchsichtig (§ 44 LWK-WO)
- amtliche Stimmzettel für die Wahl in die Bezirkskammern (§ 52 LWK-WO - Herstellung erfolgt auf Anordnung der Bezirkswahlbehörden)
- amtliche Stimmzettel für die Wahl in die Landeskammer (§ 52 LWK-WO - Herstellung erfolgt auf Anordnung der Kreiswahlbehörden)
Folgende Niederschriften stehen zur Verfügung:
Für die Wahlen in die Bezirkskammern bzw. in die Landeskammer sind gesonderte Niederschriften zu verfassen (§ 56 Abs. 6 LWK-WO).
Beilage zu beiden Niederschriften:
Info - Beschlussfassung
Anlage: (A7: Stand: 21. Jänner 2021) |
(A7: Stand: 21. Jänner 2021) |
Kundmachungen
KM über die Ausschreibung der Wahlen (§ 1 LWK-WO)
KM - Mitglieder der Gemeindewahlbehörden und Vertrauenspersonen
(§ 12/5 LWK-WO) (Stand: 19. November 2020)
KM - Auflegung des Wählerverzeichnisses (§ 21/2 LWK-WO)
KM - Wahllokal, Wahlzeit, Verbotszone (§ 35, § 39, § 40 LWK-WO)
Formulare - download
Wählerverzeichnis (Anlage 1 zur LWK-WO)
Berichtigungsantrag
Eintrittsschein für Wahlzeuginnen und Wahlzeugen (auszustellen von der Gemeindewahlleiterin/vom Gemeindewahlleiter)
Abstimmungsverzeichnis (Anlage 2 zur LWK-WO)