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GRW 2020 - Wiederholungswahlen
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass Kundmachungen und Verlautbarungen, die in der Gemeindewahlordnung 2009 - GWO, LGBl. Nr. 59/2009, idgF., vorgeschriebenen Inhalte aufweisen, und auch lesbar sind.
Formulare:
Druck:
- Wahlkarte Vorder- und Rückseite, Kuvert E5 (§ 39/3 GWO)
- Wahlkuverts, C5, undurchsichtig und gummiert (§ 59 GWO)
- Stimmzettelschablonen (§ 71 GWO) die Herstellung erfolgt auf Anordnung der Bezirkswahlbehörden
- Amtliche Stimmzettel (§ 71 GWO) die Herstellung erfolgt auf Anordnung der Bezirkswahlbehörden
Kundmachungen:
KM - Wahllokal, Wahlzeit, Verbotszone, Strafbestimmung (§ 50/3, § 53/3 und § 70/1 GWO)
für den Wahltag am 15. November 2020 mit Sprengel
für den Wahltag am 15. November 2020 ohne Sprengel
für die vorgezogene Stimmabgabe
Meldungen (Zeitpunkt ist am jeweiligen Formular enthalten)
Niederschriften
Folgende Niederschrift(en) stehen derzeit zur Verfügung:
NS grau: | Prüfung der brieflich eingelangten Wahlkarten |
NS rosa: | Vorgezogene Stimmabgabe |
NS blau: | Besondere (fliegende) Wahlbehörde am Wahltag |
NS grün: | Sprengelwahlbehörden - in Gemeinden ohne Sprengeleinteilung - für Gemeindewahlbehörden |
NS gelb: | Gemeindewahlbehörde zur Zusammenrechnung der Ergebnisse in den Wahlsprengeln und Feststellung des Gesamtergebnisses |
! Beilage zu allen Niederschriften Info - Beschlussfähigkeit
Anlagen:
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(A7: Stand: 5. November 2020) |
Anlagen:
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Anlagen - Sprengelwahlbehörde:
Anlagen - Gemeindewahlbehörde - bei Gemeinden ohne Sprengeleinteilung:
(A7: Stand: 5. November 2020) |
(A7: Stand: 5. November 2020) |