Abteilung 5 Personal
Dr. Günther Lippitsch
AbteilungsleiterSigrid Jöbstl
Sekretariat
Tel: +43 (316) 877-2379
Fax: +43 (316) 877-803868
E-Mail: abteilung5@stmk.gv.at
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 5 Personal
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Hofgasse 13
per Telefax: +43 (316) 877-803868
per E-Mail: abteilung5@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 5 Personal
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Hofgasse 13
per Telefax: +43 (316) 877-803868
per E-Mail: abteilung5@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Herzlich willkommen auf der Startseite der Personalabteilung!
Die A5 Personal ist zuständig für rund 7500 Bedienstete in den Dienststellen der Allgemeinen Verwaltung des Landes Steiermark. Dazu gehören das Amt der Steiermärkischen Landesregierung samt den nachgeordneten Dienststellen und die Bezirkshauptmannschaften. Die Aufgaben reichen von der Personalplanung, Personalauswahl, Personalentwicklung und Personalverrechnung bis zur Legistik und Vollziehung in den Bereichen Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht.
Genauere Hinweise über die Zuständigkeiten finden sich >> hier.