Projektförderung Bereich Jugend
Einleitung
Alle Förderungen, die gewährt werden, um die Realisierung von jugendrelevanten Projekten gemäß der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen ( Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) und der Strategische Ausrichtung Kinder- und Jugendarbeit 2022 zu unterstützen.
siehe Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) bzw. der Strategisches Ausrichtung Kinder- und Jugendarbeit 2022.
physische und juristische Personen oder Einrichtungen, die geeignet sind, den Zielen der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) und der Strategischen Ausrichtung Kinder- und Jugendarbeit 2022 zuzuarbeiten.
Projekte, die den Schwerpunkten bzw. den Zielsetzungen der Fachabteilung Gesellschaft und der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) zuarbeiten. Projektvorhaben die inhaltlich thematisch den Handlungsschwerpunkten der Strategischen Ausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit 2022 in der Steiermark zuarbeiten.
Vorgaben und Förderungsvoraussetzungen der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) und der Strategischen Ausrichtung Kinder- und Jugendarbeit 2022 werden nicht erfüllt.
Personalkosten und Sachkosten.
Die Höhe der Förderungsbeiträge ergibt sich aus dem Beitrag zu den strategischen Zielen und Handlungsschwerpunkten der Fachabteilung Gesellschaft sowie zu den Zielen der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) und der Strategischen Ausrichtung Kinder- und Jugendarbeit 2022.
gemäß unserer Einreichfristen bzw. unter Förderungsunterlagen finden sie das aktuelle Ansuchen und weitere wichtige Unterlagen zum downloaden.