Förderungsunterlagen Familie
Antragsformulare sind in elektronischer Form zu übermitteln!
Die Antragstellung hat vor Projektbeginn zu erfolgen.
Ansuchen, die während oder nach Ablauf der Maßnahme gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass auf Grund von Personalausfällen, die Bearbeitung der Anträge für „Kinder-Ferien-Aktivwochen" aktuell mehrere Wochen/Monate in Anspruch nehmen kann.
Antragstellung von Basis- und Projektförderungen
Vorlage De-minimis-Erklärung (verpflichtende Beilage bei einer GmbH, OHG, KG usw.)
Richtlinie für die Gewährung von Projektförderungen im Bereich Familie
Weitere Unterlagen im Bereich Familie
Mehrlingsgeburten
Antragsformular für die Gewährung einer Familienförderung bei Mehrlingsgeburten:
- Word-Dokument
- Online-Formular ist derzeit noch in Bearbeitung
- Infoblatt
Kinder-Ferien-Aktivwochen
Die Beihilfe des Landes Steiermark beträgt 80 % der Turnuskosten nach Abzug etwaiger anderer Förderungen. Die Einkommensgrenzen entnehmen Sie dem Informationsblatt.
Unterlagen für die Beihilfe der ZWEI & MEHR Kinder-Ferien-Aktivwochen:
Informationsblatt
Richtlinie
Antragsformular
Objektförderungen
- 1. Halbjahr (Semester-, Oster-, und Pfingstferien) Einreichung bis spätestens 30.11. des Vorjahres
- 2. Halbjahr (Sommer- und Herbstferien) Einreichung bis spätestens 30.03. des laufenden Jahres
Unterlagen für Anbieter*innen von ZWEI & MEHR Kinder-Ferien-Aktivwochen:
Informationsblatt
Richtlinie
Ansuchen
Als Nachweis über die Verwendung der Förderung ist verpflichtend der Tätigkeitsbericht (mit Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten) nur in elektronischer Form zu übermitteln.
Vorlage Tätigkeitsbericht Objektförderung
Gemeindeförderung für Sommerferienbetreuungsprogramme für Kinder und Jugendliche
Ansuchen sind spätestens bis zum 30. Mai des laufenden Jahres einzureichen!
Ansuchen für Sommerferienbetreuungsprogramme
Informationsblatt Gemeindeferien aktiv
Richtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark an Gemeinden mit Sommerferienbetreuungsprogrammen für Kinder und Jugendliche
Als Nachweis über die Verwendung der Förderung sind verpflichtend der Tätigkeitsbericht und eine Einnahmen-Ausgaben-Übersicht (mit Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten) nur in elektronischer Form zu übermitteln.
Vorlage Tätigkeitsbericht Gemeindeförderung
Formular Einnahmen-Ausgaben-Übersicht
Nachweis-/Berichtspflicht bis € 2.500,00
Als Nachweis über die Verwendung der Förderung ist verpflichtend der Tätigkeitsbericht (in Excel) mit Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten in elektronischer Form zu übermitteln.
Vorlage Tätigkeitsbericht zum Förderformular in Excel
Nachweis-/Berichtspflicht ab € 2.501,00
Als Nachweis über die Verwendung der Förderung ist verpflichtend der Tätigkeitsbericht (in Excel) mit Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten in elektronischer Form zu übermitteln. Die Originalbelege sind dem Förderungsmanagement vorzulegen.
Bei Förderungen ab € 2.501,00 ist aufgrund der Einführung des Elektronischen Aktes (ELAK) bei der Übermittlung der Abrechnung unbedingt das Belegsverzeichnis beizulegen, da ansonsten die Originalbelege vernichtet werden!
Merkblatt über die Erstellung von Verwendungsnachweisen
Formular Belegsverzeichnisse Sachkosten und Personalkosten
Formular Reisekostenabrechnung
Vorlage Tätigkeitsbericht zum Förderformular in Excel
Logo
Bei Publikationen jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der für diese Tätigkeit gewährten Förderung stehen, ist das jeweilige Logo des Fördergebers zu verwenden. Das aktuelle Logo des Ressorts Jugend, Frauen, Familie und Gleichstellung finden Sie hier:
Logo Jugend, Frauen, Familie und Gleichstellung