Förderungsunterlagen Frauen & Gleichstellung
Antragsformulare sind in elektronischer Form zu übermitteln!
Die Antragstellung hat vor Projektbeginn zu erfolgen.
Ansuchen, die während oder nach Ablauf der Maßnahme gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Antragstellung von Basis- und Projektförderungen
Nachweis-/Berichtspflicht bis € 2.500,00
Als Nachweis über die Verwendung der Förderung ist verpflichtend der Tätigkeitsbericht (in Excel) mit Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten in elektronischer Form zu übermitteln.
Vorlage Tätigkeitsbericht zum Förderformular in Excel
Nachweis-/Berichtspflicht ab € 2.501,00
Als Nachweis über die Verwendung der Förderung ist verpflichtend der Tätigkeitsbericht (in Excel) mit Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten in elektronischer Form zu übermitteln. Die Originalbelege sind dem Förderungsmanagement vorzulegen.
Bei Förderungen ab € 2.501,00 ist aufgrund der Einführung des Elektronischen Aktes (ELAK) bei der Übermittlung der Abrechnung unbedingt das Belegsverzeichnis beizulegen, da ansonsten die Originalbelege vernichtet werden!
Merkblatt über die Erstellung von Verwendungsnachweisen
Formular Belegsverzeichnisse Sachkosten und Personalkosten
Formular Reisekostenabrechnung
Vorlage Tätigkeitsbericht zum Förderformular in Excel
Frauen- und Mädchenberatungsstellen müssen bei einer Kofinanzierung durch das Bundesministerium für Frauen und Integration den Online Tätigkeitsbericht im PDF und zusätzlich die Vorlage Tätigkeitsbericht vom Land Steiermark vorlegen.
Logo
Bei Publikationen jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der für diese Tätigkeit gewährten Förderung stehen, ist das jeweilige Logo des Fördergebers zu verwenden. Das aktuelle Logo des Ressorts Jugend, Frauen, Familie und Gleichstellung finden Sie hier:
Logo Jugend, Frauen, Familie und Gleichstellung