Covid19-Erinnerungsmedaille
Genehmigung
Gemäß Bezug 1 wird auf Basis des Erlasses vom 1. Juli 2020,
GZ S93105/19-MFW/2020, angeordnet:
1. Die Tragegenehmigung zur Uniform des Österreichischen Bundesheeres für die beantragte und hiermit genehmigte
COVID-19 Erinnerungsmedaille
wird erteilt:
2. Die heraldische Beschreibung hat zu lauten:
2.1. Ordensband:
Das zu einem Dreieck gefaltete 45mm breite Stoffband besteht aus einem 18 mm olivgrünen (RAL 6003) und einem 18 mm achatgrauen Streifen (RAL 7038), welche durch einen 9mm rot-weiß-roten Mittelstreifen (reinweiß RAL 9010 - rot Pantone 186C) verbunden werden.
Die Idee hinter dieser Kombination ist die Darstellung der Zusammenarbeit von Soldaten und Soldatinnen sowie den Zivilbediensteten im Ressort, die ihren Dienst für Österreich leisten und ihr Engagement im Kampf gegen COVID-19 einbringen.
2.2. Kleinod:
Kreisrund, Bronze, Durchmesser 35mm, keine Galvanisierung; Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine bronzene Öse hergestellt.
2.2.1. Avers: Die Vorderseite der Medaille zeigt mittig den - in lateinischen Großbuchstaben bzw. in arabischen Ziffern gehaltenen - zentralen Leitspruch „WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - COVID-19". Um diesen herum, ist ein Lorbeerkranz mit den neun Bundesländerwappen angeordnet. Dadurch wird die erste bundesweite Teilmobilisierung des Österreichischen Bundesheeres sowie die Regionalität der eingesetzten Truppenkörper bzw. Militärkommanden symbolisiert.
2.2.2. Revers: Die Rückseite der Medaille befindet sich mittig das stilisierte Hoheitszeichen des Österreichischen Bundesheeres. Es wird von zwei Lorbeerzweigen umfasst. Der immergrüne Lorbeer steht für Beständigkeit und gilt heraldisch als Symbol der Ehre, des Ruhmes und des Sieges. Die in lateinischen Großbuchstaben gehaltene Umschrift „ÖSTERREICHISCHES BUNDESHEER" verdeutlicht, dass es sich bei der COVID-19 Erinnerungsmedaille um eine Auszeichnung des Verteidigungsressorts handelt.
3. Trageweise:
Auf das VBl I „Orden und Ehrenzeichen; Grundsätzliche Bestimmungen über deren Arten, Rangordnung, in welcher Zusammensetzung, Art und Weise sie zur Uniform des Bundesheeres getragen werden dürfen sowie deren Tragegenehmigung" i.d.g.F. wird verwiesen.
4. Tragebestimmungen:
Die COVID-19 Erinnerungsmedaille darf an der Uniform des Österreichischen Bundesheeres getragen werden. Sie stellt eine inländisch militärische Auszeichnung dar.
Bundesauszeichnungen reihen vor, inländische zivile Auszeichnungen reihen nach. Sie ist der Wehrdienstmedaille bzw. der Milizmedaille nachzuordnen.
5. Verleihung:
Die Verleihung der COVID-19 Erinnerungsmedaille obliegt der Bundesministerin für Landesverteidigung.
Die COVID-19 Erinnerungsmedaille kann an (ehemalige) Ressortangehörige verliehen werden, die grundsätzlich ab Beginn des ersten bundesweiten „Lockdowns" (16. März 2020) für zumindest drei Tage bzw. mehrmalig in Summe zumindest 24 Stunden
· im Einsatz gegen COVID-19 gestanden sind,
· im Rahmen einer Unterstützungsleistung an der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie mitwirkten oder
· diesbezüglich in einer darüberhinausgehenden Dienstleistung ihr Engagement für ÖSTERREICH gezeigt haben.
Von der Verleihung sind Personen ausgeschlossen, gegen die eine Disziplinarstrafe im Zusammenhang mit ihrem Einsatz bzw. ihrer Dienstleistung rechtskräftig verhängt wurde oder die durch Ihr Verhalten das Ansehen des Österreichischen Bundesheeres in der Öffentlichkeit schädigten.
Die Ausführung der Auszeichnung ist einstufig. Eine Mehrfachverleihung der COVID-19 Erinnerungsmedaille ist nicht vorgesehen; daher entfällt auch eine allfällige Wiederholungszahl. Die Verleihung in einem Etui ist nicht vorgesehen.
Personen, denen die COVID-19 Erinnerungsmedaille verliehen worden ist, haben eine Verleihungsurkunde zu erhalten. Die Verleihungsdekrete werden seitens PräsDion mit GZ und Datum sowie der eingescannten Unterschrift der Frau Bundesministerin erstellt. Der Dienstgrad/Amtstitel/Verwendungsbezeichnung, Vor- und Zuname sind durch das jeweils zuständige MilKdo bzw. die zuständige Dienstbehörde/Personalstelle zu ergänzen und samt der COVID-19 Erinnerungsmedaille auszufolgen.
Diese Personen sind berechtigt, sich als Träger dieser Auszeichnung zu bezeichnen und diese zur Uniform oder Zivilkleidung zu führen.
Die verliehene COVID-19 Erinnerungsmedaille geht in das Eigentum des Ausgezeichneten über.
Die erfolgte Verleihung ist im PERSIS zu speichern (PVC V1, Code 697).
Die Verleihung der COVID-19 Erinnerungsmedaille hat den Aspekten der Militärkultur folgend in einer entsprechend würdigen Form zu erfolgen.
Die Militärkommanden stellen die Verteilung für nicht mehr im Ressort befindliche Personen sicher.
Eine Ausfolgeliste ist zu erstellen und unterfertigt (mit Datum und Unterschrift des Kommandanten) sowie nicht ausgefolgte Dekrete dem PräsDion, ohne Begleitschreiben rückzuübermitteln.
6. Antragstellung
Die Anregung für eine Verleihung hat nach verantwortungsvoller Beurteilung durch die Kommandanten bis zur Ebene kleiner Verband am territorialen Weg über die Militärkommanden, als einsatzführende Kommanden, zu erfolgen.
In der Zentralstelle werden von Abteilungsleitern aufwärts die Anträge an die PräsDion gerichtet.
Für Ressortangehörige, die an einer Unterstützungsleistung oder einer sonstigen Dienstleistung mitgewirkt haben, ist der Antrag der Truppenkörper am Dienstweg über die zuständige Dienstbehörde/Personalstelle an PräsDion zu stellen.
Die Anforderung der Medaillen hat am Dienstweg bei FGP zu erfolgen. Hierbei ist das jeweilige MilKdo für die ordnungsgemäße Abwicklung des Verleihungs- und Versandverfahrens der Medaillen zuständig.
Wien, am 24.09.2021