Bauförderung
Der Bund gewährt den Ländern in den Kindergartenjahren 2022/23 bis 2026/27 im Rahmen der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Elementarpädagogik u.a. auch Zweckzuschüsse für den quantitativen und qualitativen Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (siehe §§ 12 bis 15 des Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 94/2019, in der jeweils geltenden Fassung)
Für die Vergabe der Bundes und Landesgelder wurde von der Steiermärkischen Landesregierung folgende Richtlinie beschlossen: Richtlinie Vergabe von Zuschüssen gemäß Art. 15a B-VG 2022/23 - 2026/27
Förderungsanträge können nur in den von der Abteilung 6 festgelegten Zeiträumen („Call") eingebracht werden. Außerhalb eines Call-Zeitraums eingebrachte Förderanträge werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.
Derzeit ist kein Call Zeitraum festgelegt.
Die Träger der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichten werden rechtzeitig vor Durchführung des nächsten Calls mittels Rundschreiben der Abteilung 6 informiert.
AnsprechpartnerInnen:
Neuhold Ernst
EMail: | kin@stmk.gv.at | |
Telefon: | +43 (316) 877-6226 | |
Fax: | +43 (316) 877-2136 |
Raninger Claudia
EMail: | kin@stmk.gv.at | |
Telefon: | +43 (316) 877-5402 | |
Fax: | +43 (316) 877-2136 |
Haring Christopher
EMail: | kin@stmk.gv.at | |
Telefon: | +43 (316) 877-5445 | |
Fax: | +43 (316) 877-2136 |