Schätzung von Katastrophenschäden
Für aufgetretene Unwetterschäden an Eigentum über € 1000,00 können Entschädigungszahlungen aus dem Katastrophenfonds beantragt werden.
Der Antrag auf Entschädigung ist bei dem jeweiligen Gemeindeamt zu stellen. Die Mitarbeiter der Baubezirksleitung Südweststeiermark schätzen Schäden der Schadensart 01 (Schäden an baulichen Anlagen samt Zubehör).