Rechtsdienst
Der Rechtsdienst...
- informiert: Über Gesetze, welche die ABB zu vollziehen hat
- führt: den Verwaltungsakt, welcher alle verfahrensrelevanten Unterlagen beinhaltet
- beantwortet: auskunftsberechtigten Personen Fragen den entsprechenden Akt betreffend (Verfahrensstand, nächster Verfahrensschritt usw.)
Als Vertreter der Behörde entscheidet der jeweilige Rechtsreferent für die Behörde auf Basis geltender Gesetze und auf Grund der von den jeweiligen Technikern der Behörde erstatteten Erhebungsberichten und Gutachten.