Anmeldung von Vermögensansprüchen gegen China
neue / letzte Möglichkeit
Einige österreichische StaatsbürgerInnen bzw. österreichische juristische Personen waren bei der Gründung der Volksrepublik China gezwungen, China unter Zurücklassung ihrer Vermögenswerte zu verlassen.
Bereits im Jahre 1986 erging eine öffentliche Kundmachung im "Amtsblatt der Wiener Zeitung", derartige vermögensrechtliche Ansprüche österreichischer StaatsbürgerInnen und juristischer Personen mit Sitz in Österreich gegenüber der Volksrepublik China beim österreichischen Finanzministerium anzumelden.
Nun wird dieser Aufruf erneuert: Österreichische StaatsbürgerInnen bzw. deren RechtsnachfolgerInnen, die im Zuge der 1949 erfolgten Gründung der Volksrepublik China gezwungen waren, unter Zurücklassung ihrer Vermögenswerte China zu verlassen und die noch keine Anmeldung dieser Vermögenswerte vorgenommen haben, wird erneut und letztmalig die Möglichkeit geboten, dies spätestens bis 31. Dezember 2006 zu unternehmen, wobei erste Angaben bis 30. September 2006 erfolgen sollten.
Mehr dazu finden Sie auf der AuslandsösterreicherInnen-Website des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten - www.auslandsoesterreicherInnen.at - unter 'Themen' / 'Vermögensfragen' / 'China, Volksrepublik' - oder direkt unter http://www.bmaa.gv.at/view.php3?f_id=11466&LNG=de&version.