Vorgezogene Nationalratswahlen
wichtige Schritte für AuslandsösterreicherInnen
Die Wahlrechtsänderungen betreffen in Bezug auf die kommende Wahl insbesondere Folgendes:
- aktives Wahlrecht ab dem 16. Geburtstag;
- "echte" Briefwahl im In- und Ausland mittels eidesstattlicher Erklärung per Unterschrift, den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt zu haben - dh keine "Zeugen" mehr nötig;
- Möglichkeit der Beantragung der automatischen Zusendung von Wahlkarten für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren;
- Verpflichtung der AuslandsösterreicherInnen, ihrer Wählerevidenzgemeinde jede Adressänderung im - Ausland - samt, wenn zutreffend, auch der E-Mail-Adresse - mitzuteilen;
- Information seitens der Wählerevidenzgemeinden, wenn Anträgen auf Eintragung in die Wählerevidenz bzw. auf Ausstellung von Wahlkarten nicht stattgegeben wird.
Um als AuslandsösterreicherIn an der kommenden Nationalratswahl gültig teilnehmen zu können, sind folgende Tatsachen bzw. Schritte nötig:
1) (aufrechte) Eintragung in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde;
2) Beantragung einer Wahlkarte;
3) Stimmabgabe vor Schließung des letzten Wahllokals in Österreich - ist aber bereits ab Erhalt der Wahlkarte möglich;
4) vollständiges Ausfüllen der Wahlkarte;
5) Rücksendung der Wahlkarte an die darauf aufgedruckte Adresse in Österreich (Kosten trägt AbsenderIn);
6) Einlangen dieser Wahlkarte spätestens am achten Tag nach dem Wahltag - voraussichtlich am Montag, 6. Oktober 2008 - um 14.00 Uhr beim Adressaten (zuständige Bezirkswahlbehörde in Österreich).
Es wird Ihnen als AuslandsösterreicherIn daher empfohlen, falls Sie an der kommenden Nationalratswahl teilnehmen wollen, RASCHESTMÖGLICH:
A zu überprüfen, ob Sie (weiterhin) in der Wählerevidenz Ihrer Wählerevidenzgemeinde in Österreich eingetragen sind - bei Zweifeln DIREKT bei DIESER Gemeinde rückfragen -:
WENN eine Eintragung NICHT (mehr) vorliegt, rasch eine (Wieder-)Eintragung zu beantragen;
SOWIE
B zu überprüfen, ob Sie bereits mit Ihrem Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz (oder später) eine automatische Zusendung der Wahlkarte an Ihre mitgeteilte Wohnadresse beantragt haben -
FALLS JA, weiters zu überprüfen, ob DIESE Adresse Ihre jetzt gültige ist (im gegenteiligen Fall Ihre jetzt gültige Ihrer Wählerevidenzgemeinde dringend mitteilen!).
FALLS NEIN - dh falls Sie keinen Antrag auf automatische Zusendung der Wahlkarte gestellt haben -, eine Wahlkarte zu beantragen.
ACHTUNG: Unmittelbar nach dem Wahlakt, der sofort nach Erhalt der Wahlkarte durchgeführt werden kann, sollte die Wahlkarte direkt an die darauf angegebene Adresse der zuständigen Bezirkswahlbehörde in Österreich abgeschickt werden - bei längeren Postwegen am besten mit Schnellpostdiensten (z.B. DHL, UPS, EMS o.ä.).
Die Wahlkarte muss spätestens am achten Tag nach dem Wahltag - voraussichtlich am Montag, 6. Oktober 2008 - um 14.00 Uhr dort einlangen - sonst wird Ihre Stimme nicht berücksichtigt!
Umfassende Informationen samt aller Formulare finden Sie auf der Wahlinformationswebsite des Außenministeriums: www.wahlinfo.aussenministerium.at.
Für weitere Fragen steht Ihnen die zuständige österreichische Vertretungsbehörde im Ausland - Botschaft, Berufsgeneralkonsulat - gerne zu Verfügung. Da aufgrund des novellierten Wahlrechts keine Bestätigungen von Wahlakten/-karten an Vertretungsbehörden mehr nötig sind, werden diese am Wohlsonntag keine Sonderöffnungszeiten halten.
Mit meinen herzlichen Sommer-Grüßen aus Wien
Ihr
T. M. Buchsbaum m.p.
Leiter der AuslandsösterreicherInnen-Abteilung