EP-Wahl 2009: Jetzt Eintragung überprüfen oder beantragen !
Erleichtertes Auslandswahlrecht auch bei der Europa-Wahl
Eintragung in die Europa-Wählerevidenz
Erste Voraussetzung für die Teilnahme an der österreichischen EP-Wahl ist die Eintragung in die 'Europa-Wählerevidenz' Ihrer zuständigen Wählerevidenzgemeinde in Österreich. Dies erfolgt mit dem sogenannten "gelben Formular": dem 'Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz'.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie für die EP-Wahl 2009 in die Europa-Wählerevidenz" - noch - eingetragen sind (jede Eintragung gilt maximal 10 Jahre), wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Wählerevidenzgemeinde und klären Sie die Frage.
Wenn Sie nicht (mehr) eingetragen sind, lassen Sie sich bald (wieder-)eintragen. Die Frist dafür endet voraussichtlich am 30. April 2009. Gleich oben auf der ersten Seite des "gelben Formulars" ist das Kästchen 'Europa-Wählerevidenz' anzukreuzen sowie bei einem Hauptwohnsitz in einem anderen EU-Staat als Österreich auch das Kästchen unter Punkt 16: "Ich erkläre, dass ich bei Europawahlen die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen will."
Das Formular ist im Internet - www.ep2009.at - und bei allen österreichischen Vertretungsbehörden verfügbar. Lesen Sie bitte genau das Formular und auch die Ausfüllanleitung.
Beantragung der Wahlkarte
Weiters ist die Beantragung einer Wahlkarte bei Ihrer Wählerevidenzgemeinde in Österreich nötig: Sie können dies
• ENTWEDER nur für die kommende EP-Wahl unternehmen, aber erst nach der Ausschreibung der Wahl (ist für Mitte/Ende März in Aussicht genommen) - das Außenministerium hat dazu ein Formular aufgelegt -
• ODER gemeinsam mit der Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für die Dauer dieser Eintragung - maximal 10 Jahre - im Voraus. Dann erhalten Sie die Wahlkarte per Post automatisch an Ihre der Wählerevidenzgemeinde zuletzt mitgeteilte ausländische Wohnadresse zugeschickt.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Adresse Ihre Wählerevidenzgemeinde von Ihnen gespeichert hat, fragen Sie besser dort nach - sonst könnte die Wahlkarte an eine falsche Adresse geleitet werden. Das Wahlrecht gestattet nicht, für fehlgeleitete Wahlkarten - bzw. für Wahlkarten überhaupt - Duplikate auszustellen.
Sonderregelungen für Hauptwohnsitz-InhaberInnen in einem anderen EU-Staat
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in einem anderen EU-Staat als Österreich haben, könnten Sie ANSTATT der österreichischen EP-Abgeordneten die EP-Abgeordneten Ihres Wohnsitzlandes wählen. Dazu bedarf es einer Eintragung bei der lokal zuständigen Stelle Ihres Hauptwohnsitzes entsprechend dem EP-Wahlrecht Ihres Hauptwohnsitzstaates.
Achtung: Nicht in allen EU-Staaten wird am 7. Juni gewählt. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig über den lokalen Wahltag und über eventuelle Voraus- und Briefwahlmöglichkeiten.
Und: Da Sie nur eine einzige Stimme bei der EP-Wahl abgeben dürfen, ist eine Eintragung zur EP-Wahl in mehr als einem Staat nicht erlaubt.
Mehr zur EP-Wahl 2009 finden Sie unter www.ep2009.at.