Lärmschutz
Lärmschutzwand im Selbstbau (LSB) - mittels Antrag an die Abteilung 16
Vorraussetzungen
Grundvoraussetzung für eine Selbstbauförderung sind:
- Das betreffende Wohnobjekt muss an einer Landesstraße (B oder L) liegen.
- Der Anrainer muss seit mindestens 10 Jahren im betreffenden Objekt wohnen, und/oder seit 10 Jahren Eigentümer sein.
- Die Lärmgrenzwerte müssen überschritten werden
(Lärmcheck) -> www.verkehr.steiermark.at/laermcheck
Planung
Das Land Steiermark übernimmt in Absprache mit den betroffenen Anrainern die Dimensionierung einer zu errichtenden Lärmschutzwand. Weiters werden alle notwendigen Unterlagen in Form einer Projektmappe zur Verfügung gestellt welche auch als Einreichunterlage im Baugenehmigungsverfahren verwendet werden kann. In dieser Mappe ist alles Wissenswerte über das Baugesetz, Akustik, Statik, Baumaterialien, Gestaltung und vieles mehr enthalten. Teile dieser Mappe sind hier als Download zur Verfügung gestellt.
Förderung
Im Falle der Errichtung einer Lärmschutzwand im Selbstbau wird im Regelfall ein Kostenzuschuss in Höhe von € 6.000,- gewährt. Eine grobe Abschätzung Ihrer Lärmsituation können Sie mittels eines Lärmchecks ONLINE selbst abfragen.
Kosten
Die Errichtungskosten für eine Lärmschutzwand betragen je nach erbrachter Eigenleistung ca. € 130,- bis € 200,-/m² Wandfläche.
Formular
Antrag Förderung Lärmschutzwand im Selbstbau
Zuständigkeit für Lärmschutzwand in Selbstbauweise:
Abteilung 16 - Verkehr und Landeshochbau |
Stempfergasse 7 |
8010 Graz |
Herr Jörg Magnes |
Telefon: | + 43 (316) 877 - 4935 |
Mobil: | + 43 (676) 8666 - 4935 |
E-Mail: | joerg.magnes@stmk.gv.at |
E-Mail-Dst: | abteilung16@stmk.gv.at |
Lärmschutz Fenster (LSF) - mittels Antrag an die Abteilung 16
Voraussetzungen
Wie bei Lärmschutzwand im Selbstbau (LSB)
Antragstellung
Das Ansuchen ist mittels Antragformular an die zuständige Dienststelle der Landesstraßenverwaltung (siehe Basisinfo-Folder) zu richten. Die Angaben zum Objekt sind im Zuge der örtlichen Erhebung den Organen der Landesstraßenverwaltung durch Vorlage der entsprechenden Belege (Grundbuchsauszug, Baubewilligungs-/Benützungsbewilligungsbescheid, Mietvertrag, Übergabevertrag, Erbvertrag, Meldezettel, etc.) nachzuweisen.
Antragsberechtigt
Ist der Eigentümer des Gebäudes, die Hausverwaltung oder der Mieter mit Zustimmung des Eigentümers (Nachweis durch Grundbuchsauszug, Mietvertrag, etc.).
Förderung
Nach der Richtlinie "Lärmschutz an Landesstraßen - RILL"
Angebote
- Bei einer Lärmbelastung von 60 dB und mehr in der Nacht ist der Einbau eines Schallschutzfensters mit mindestens 42 dB Schalldämmaß zwingend vorgeschrieben.
- Bei 42 dB-Fenstern muss ein Zeugnis einer Prüfanstalt aus dem EU-Raum ausgestellt und in deutscher Sprache abgefasst sein.
- Die Einheitspreise sind in Euro anzugeben.
Formular
Antrag Förderung Lärmschutzfenster
Zuständigkeit für Lärmschutzfenster:
Abteilung 16 - Verkehr und Landeshochbau |
Stempfergasse 7 |
8010 Graz |
Frau Petra Jöbstl |
Telefon: | + 43 (316) 877 - 2393 |
E-Mail: | petra.joebstl@stmk.gv.at |
E-Mail-Dst: | abteilung16@stmk.gv.at |