Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten
Referatsleiterin: Mag. Rita Hirner
Tel.: (0316) 877 - 2092
Fax: (0316) 877 - 2123
E-Mail: psv@stmk.gv.at
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr, Dienstag zusätzlich bis 14.00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Aufgabenbereich nach dem Steiermärkischen Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014:
Interessentensuche, Ausspielbewilligung, Automatensalonbewilligung, Glücksspielautomatenbewilligung
Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014:
Gesetzliche Grundlagen
Ausspielbewilligte nach dem Steiermärkischen Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014 - StGSG
Standorte und Anzahl der GlücksspielautomatenFormulare:
- Antrag auf Erteilung einer Automatensalonbewilligung gemäß § 11 StGSG
- Antrag auf Bewilligung der Aufstellung und des Betriebes eines Glücksspielautomaten gemäß § 13 StGSG
- Antrag auf Bewilligung der Aufstellung und des Betriebes von mehreren Glücksspielautomaten gemäß § 13 StGSG
- Antrag auf Austausch eines bewilligten Glücksspielautomaten gemäß § 14 StGSG
- Antrag auf Standortveränderung eines bewilligten Glücksspielautomaten gemäß § 14 StGSG mit gleichzeitiger Änderung der Automatensalonbewilligung
- Antrag auf Bewilligung einer wesentlichen Änderung eines bewilligten Glücksspielautomaten gemäß § 14 StGSG
- Anzeige der Bestellung eines Leiters/einer Leiterin des Automatensalons sowie der Bestellung einer verantwortlichen Person gemäß § 12 StGSG
Ansprechpartner:
Michael DIATEL, Tel.: (0316) 877 - 2091
Andrea FANK, Tel.: (0316) 877 - 5485