Aufenthalt - Gebühren
AUFENTHALTSTITEL:
Seit 01.09.2009 sind Gebühren bereits bei der Antragstellung zu entrichten!
Die Gesamtgebühren für Aufenthaltstitel für Anträge ab 01.08.2018 betragen:
Befristete Aufenthaltstitel: | |
Für Personen ab 6 Jahren | Für Kinder unter 6 Jahren |
€ 120,-- Eingabegebühr | € 75,-- Eingabegebühr |
€ 20,-- Erteilungsgebühr | € 50,-- Erteilungsgebühr |
€ 20,-- Personalisierungsgebühr | € 20,-- Personalisierungsgebühr |
€ 160,-- Gesamt | € 145,-- Gesamt |
Daueraufenthalt - EU: | |
Für Personen ab 6 Jahren | Für Kinder unter 6 Jahren |
€ 120,-- Eingabegebühr | € 75,-- Eingabegebühr |
€ 70,-- Erteilungsgebühr | € 100,-- Erteilungsgebühr |
€ 20,-- Personalisierungsgebühr | € 20,-- Personalisierungsgebühr |
€ 210,-- Gesamt | € 195,-- Gesamt |
Erteilung von Amts wegen: | |
Für Alle: | |
€ 0,-- Eingabegebühr | |
€ 140,-- Erteilungsgebühr | |
€ 20,-- Personalisierungsgebühr | |
€ 160,-- Gesamt |
WICHTIGE INFORMATION:
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vorlage ausländischer Reisedokumente und Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Führungszeugnis) zusätzliche Gebühren anfallen können (je nach Art des Dokuments € 7,20 oder € 14,30).
DOKUMENTATIONEN:
Anmeldebescheinigung: | € 15,-- |
Aufenthaltskarte: | € 56,-- zuzüglich € 20,-- für die Abnahme der erkennungsdienstlichen Daten |
Daueraufenthaltskarte: | € 56,-- zuzüglich € 20,-- für die Abnahme der erkennungsdienstlichen Daten |
Lichtbildausweis für EWR-BürgerInnen: |
€ 56,-- zuzüglich € 20,-- für die Abnahme der erkennungsdienstlichen Daten |
WICHTIGE INFORMATION:
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vorlage ausländischer Reisedokumente und Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Führungszeugnis) zusätzliche Gebühren anfallen können (je nach Art des Dokuments € 7,20 oder € 14,30).