Das Landeskonzept zur Verbesserung der Schutzwirkung des Waldes
Aufgaben und Zielsetzung:
Der Gesundheitszustand des österreichischen und steirischen Waldes wurde durch verschiedene Untersuchungen (Bioindikatornetz, Kronenzustandserhebung, Wild- und Weideschäden etc.) in den 80er Jahren besonders genau erhoben, wobei durch neuartige Waldschäden eine Gefährdung in katastrophalem Ausmaß befürchtet wurde.
Die Ergebnisse der österreichischen Forstinventur zeigen für den Schutzwald sehr deutlich, dass viele Bestände aufgrund ihrer Überalterung und vielfältigen äußeren Einwirkungen zusammenbrechen und sich ungenügend verjüngen. Weiters stellte sich heraus, dass durch verschiedenartige waldschädigende Einflüsse (forstschädliche Luftschadstoffe, Wildschäden durch teilweise Überhege, Waldweide, Tritt- und Verbissschäden durch Waldweide, übermäßige Eingriffe in den Wald durch Bewirtschaftung und Tourismus), gerade der "Schutzwald" beziehungsweise der "Schutzwirksame Wald" in seiner Funktionserfüllung zum Teil sehr stark beeinträchtigt ist.
Anlässlich der 14. Österreichischen Forstkonferenz (15. April 1991 in Zell am See) vereinbarten Bundesminister Dr. Fischler und die für das Forstwesen verantwortlichen Landesräte Maßnahmen zur Verbesserung der Schutzwirkung des Waldes.
Aufgrund dieser "Erklärung von Zell am See" wurden vom Bundesministerium die Rahmenbedingungen für die Ausarbeitung der Landeskonzepte zur Verbesserung der Schutzfunktion der Wälder festgelegt.
Zielsetzung des Konzeptes ist die Erhaltung und / oder Erreichung einer nachhaltigen Schutzwirkung des Waldes zur Hintanhaltung von Elementargefahren und Vorbeugung von Katastrophenereignissen. Der generelle Verbesserungsbedarf in den Waldbeständen mit mittlerer und hoher Schutzfunktion (Schutzfunktionswertziffer 2 und 3 im WEP) wird für einen Zeitraum von 20 Jahren erhoben und bei der Darstellung im Landesschutzwaldkonzept zwischen sehr dringenden Maßnahmen (in den nächsten 10 Jahren) und dringende Maßnahmen unterschieden.
Das fertiggestellte Landeskonzept stellt den Verbesserungsbedarf zum Aufbau oder zur Erhaltung naturnaher, kleinstrukturierter und stabiler Wälder zum Schutz von Mensch und Objekten flächenmäßig dar. Der erforderliche biologisch - waldbauliche Maßnahmenkatalog (Förderung der Verjüngung, Pflege, etc.) zur Verbesserung der Schutzfunktion schutzwirksamer Wälder wird erstellt, wobei allfällige Belastungen und Hemmnisse wie Wildschäden, Weidebelastung, Tourismus etc. miterfasst werden. Die notwendige Erschließung des Waldes für die Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen beziehungsweise auch technische Verbauungsmaßnahmen zum Schutz gegen Wildbäche, Lawinen und Erosionen ist, falls sie noch nicht vorhanden ist, in das Konzept aufzunehmen.
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