Archivseite: ARGE Alpen-Adria
Stand: 2011
Überregionale Zusammenarbeit
Die Organisation hat formal ihren Sitz in Klagenfurt. Zentrale Einrichtungen der Gemeinschaft sind die halbjährlichen Treffen der „leitenden Beamten“ der Mitgliedsregionen sowie die jährlich stattfindende Vollversammlung der Regierungschefs. Gegenwärtiger Generalsekretär ist Dr. Wolfgang Platzer, die Präsidentschaft hat zur Zeit Kroatien inne.
Mitgliedsregionen
Der Arge Alpen-Adria gehören an:
- Baranya (Ungarn)
- Burgenland (Österreich)
- Friuli-Venezia Giulia (Italien)
- Hrvatska (Kroatien)
- Kärnten (Österreich)
- Lombardia (Italien)
- Slovenija (Slowenien)
- Steiermark (Österreich)
- Vas (Ungarn)
- Veneto (Italien
Stand: 2011
Im EU-Projekt „Matriosca“ wurden unter Führung des Landes Steiermark 2005-2007 Strategien für eine zukünftige Orientierung ausgearbeitet.
Reform
Mit der EU-Erweiterung 2004 begann eine intensive Diskussion über die Zukunft der Arge Alpen-Adria, da sich die geopolitische Lage für Slowenien und Ungarn als neue EU-Staaten gewaltig geändert hatte. Diese Diskussion wurde – nachdem am 1.1.2005 die Alpen-Adria-Präsidentschaft von Zala an Baranya gewechselt war – aufgegriffen und mündete in einem Beschluss, der in einer ao. Vollversammlung der Regierungs-Chefs in Klagenfurt am 30. Juni 2006 gefasst wurde.
Die wesentlichen Punkte:
- Zur Unterstützung der Vollversammlung wurde ein „Präsidium“ eingerichtet, in dem – wie bei Universitäten – auch die vorige und die künftige Präsidentschaft vertreten sind.
- Projekt- und Expertengruppen wickeln künftig gemeinsame Projekte ab (anstelle der ständigen Arbeitsgruppen und der Fachkommissionen). Dabei sollen verstärkt auch EU-mitfinanzierte Projekte durchgeführt werden.
- Die Arge Alpen-Adria will ihre Pionierstellung in einer regionalen Zusammenarbeit auch innerhalb der Europäischen Union nützen.
Geschichte
Die ARGE Alpen-Adria wurde am 20. November 1978 (von den Regionen Steiermark, Kärnten, Veneto, Friaul-Julisch Venetien, den jugoslawischen Teilrepubliken Slowenien und Kroatien gegründet und war durch die Zusammenarbeit über den Eisernen Vorhang hinweg weltpolitisch einzigartig. Nirgendwo sonst haben damals Regionen aus NATO-Staaten, aus Warschauer-Pakt-Staaten und aus neutralen und blockfreien Staaten grenzüberschreitend in freundschaftlicher Verbundenheit zusammengearbeitet. Alpen-Adria war immer ein Ort des Gespräches und des Dialoges über die verschiedenen Gesellschafts-, Wirtschafts- und Sicherheitssysteme hinweg.
Nach der Wende 1989/91 mit dem Fall des Eisernen Vorhangs in Ungarn und der staatlichen Unabhängigkeit von Slowenien und Kroatien fiel der Arge Alpen-Adria als Schnittstelle zum Westen weiterhin eine große Rolle zu, so dass sich die Staatsführungen von Slowenien und Kroatien entschieden, die Mitgliedschaft weiter zu führen.
Arbeitsgemeinschaft der Länder und
Regionen der Ostalpengebiete (ALPEN-ADRIA)
GEMEINSAME ERKLÄRUNG ZUR GRÜNDUNG
Artikel 1
Der Arbeitsgemeinschaft der Länder, Regionen und Republiken der Ostalpengebiete gehören als Mitglieder an:
Autonome Region Friaul-Julisch Venetien, Land Kärnten, Sozialistische Republik Kroatien, Land Oberösterreich, Sozialistische Republik Slowenien, Land Steiermark, Region Venetien.
Der Freistaat Bayern und das Land Salzburg nehmen an der Arbeitsgemeinschaft als aktive Beobachter teil.
Bestehende bilaterale und multilaterale Kontakte zwischen den Ländern, Regionen und Republiken sollen durch die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft nicht beeinträchtigt werden.
Artikel 2
Der Kreis der Mitglieder und aktiven Beobachter kann auf andere interessierte Länder bzw. Regionen oder Republiken, die von den zu behandelnden Sachverhalten berührt werden, erweitert werden.
Artikel 3
Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft ist die gemeinsame informative fachliche Behandlung und Koordinierung von Fragen, welche im Interesse der Mitglieder liegen. Insbesondere werden folgende Sachverhalte behandelt: transalpine Verkehrsverbindungen, Hafenverkehr, Energiegewinnung und - übertragung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Fremdenverkehr, Umweltschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft, Raumordnung, Siedlungsentwicklung, kulturelle Beziehungen, Kontakte der wissenschaftlichen Einrichtungen.
Zur fachlichen Beratung können Kommissionen eingerichtet werden.
Artikel 4
Es finden regelmäßig Zusammenkünfte auf Regierungsebene der Mitgliedsländer und aktiven Beobachter statt.
Artikel 5
Die Einberufung zu den Sitzungen erfolgt durch den jeweiligen Vorsitzenden, der nach alphabetischer Reihenfolge ernannt wird und zwei Jahre im Amt bleibt. Jeder Vorsitzende beruft während seiner Amtszeit zwei Vollversammlungen ein.
Weitere Mitglieder: | ||
Region Trentino-Südtirol | 21.09.1981 - 31-12.2005 |
Vollmitglied |
Lombardei |
ab 06.12.1985 |
aktiver Beobachter Vollmitglied |
Györ-Moson-Sopron |
ab 12.12.1986 ab 26.11.1988 |
aktiver Beobachter Vollmitglied |
Vas | ab 12.12.1986 ab 26.11.1988 |
aktiver Beobachter Vollmitglied |
Burgenland | ab 15.05.1987 | Vollmitglied |
Bayern | 26.11.1988 - 31.12.2005 |
Vollmitglied |
Somogy | ab 26.11.1988 ab 11.11.1989 |
aktiver Beobachter Vollmitglied |
Zala | ab 26.11.1988 ab 11.11.1989 |
aktiver Beobachter Vollmitglied |
Baranya | ab 11.11.1989 ab 24.11.1990 |
aktiver Beobachter |
Tessin | 11.11.1989 31.12.2005 |
aktiver Beobachter |
Emilia-Romagna | 24.11.1994 - 31.12.1999 |
Vollmitglied |
Alpen-Adria-Geschäftsstelle Steiermark
Leiterin: Maria Elßer-Eibel
Fachabteilung 1E - Europa und Außenbeziehungen
A-8010 Graz, Burgring 4
Tel.: ++43/(0)316/877-5518
Fax.: ++43/(0)316/877-3629
E-Mail.: fa1e@stmk.gv.at
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