Ausbildung von Kochlehrlingen
Kochlehrlingsausbildung
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Koch ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:
1. Mitwirken bei der Kostenermittlung,
2. Mitwirken bei der Zusammenstellung der Speisekarte und von Speisenfolgen,
3. Mitwirken bei der Bestellung, der Annahme, Überprüfung, Lagerung, und Konservierung von Waren,
4. Vor- und Zubereiten der folgenden Produkte und Speisen unter Berücksichtigung regionaler,
nationaler und internationaler Gebräuche:
a) Salate, Obst, Gemüse, Pilze, Kartoffeln, Hülsenfrüchte und Getreideprodukte;
b) Teigwaren, Suppen und Saucen;
c) Teige und Massen;
d) kalte und warme Vorspeisen;
e) Fische;
f) Schlachtfleisch, Wurst- und Fleischwaren, Innereien, Wild und Geflügel;
g) Käsegerichte und Eierspeisen;
h) warme, kalte und gefrorene Süß- und Nachspeisen;
5. Vor- und Zubereiten von Speisen für Buffets, Bankette etc.,
6. Mitwirken beim Arrangieren von Buffets und Banketten, sowie bei der Ausgabe von Speisen,
7. Verarbeiten und Anrichten von vorgefertigten Gerichten,
8. Mitwirken bei der Pflege von Küchengeräten und Ausstattungen.
Berufsverwandtschaft
Der Beruf Köchin ist mit den Lehrberufen
- Fleischer
- Hotel- und Gastgewerbeassistent
- Kellner
- Konditor / in (Zuckerbäcker / in)
-
Restaurantfachmann / -frau
verwandt. (1. Lehrjahr voll)
Voraussetzungen
Motivation und Bereitschaft in einem zukunftsorientierten Dienstleistungsunternehmen persönlichen Einsatz zu zeigen .
Bewerbungen
Bewerbungen können nur aufgrund von Ausschreibungen angenommen werden, die jeweils einmal jährlich (Anfang März) in den Tageszeitungen veröffentlicht sind.
Allgemeine Bewerbungsinformationen