Ausbildung von Tischlerlehrlingen
Tischlerausbildung
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Tischler ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- Hölzer, Werkstoffe und Hilfsstoffe beurteilen, auswählen und fachgerecht lagern,
- Maschinen und Anlagen rüsten, bedienen und warten,
- Werkstücke entwerfen und planen,
- Produkte herstellen, insbesondere in den Bereichen Möbelbau und Innenausbau, Türen, Tore, Portale, Fenster, Fensterbalken, Rollläden, Jalousien, Wand- und Deckenverkleidungen, Holzfußböden und Trockenausbau,
-
Kunden beraten,
- Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoff und Metall bearbeiten sowie deren Oberflächen behandeln,
- Funktionsprüfung und Qualitätskontrolle durchführen,
- Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheits-, Umweltschutz- und Qualitätsstandards ausführen.
Berufsverwandtschaft
Der Beruf Tischler ist mit den Berufen:
1.) Binder/in
2.) Bootbauer/in
3.) Drechsler/in
4.) Holz- und Sägetechniker/in
5.) Leichtflugzeugbauer/in
6.) Modelltischler/in (Formentischler/in)
7.) Wagner/in
8.) Zimmerer/Zimmerin
verwandt. (1. Lehrjahr voll)
Voraussetzungen
Motivation und Bereitschaft in einem zukunftsorientierten Dienstleistungsunternehmen persönlichen Einsatz zu zeigen
Bewerbungen
Bewerbungen können nur aufgrund von Ausschreibungen angenommen werden, die jeweils einmal jährlich (Anfang März) in den Tageszeitungen veröffentlicht sind.
Allgemeine Bewerbungsinformationen