Einzel-Spitzensportförderung
Förderungsvoraussetzungen und Online-Formular
Ein Antrag auf eine Einzel-Spitzensportförderung kann von Sportlerinnen und Sportlern, welche folgende Förderungsvoraussetzungen erfüllen, gestellt werden:
Allgemeine Förderungsvoraussetzungen sind:
- die Zugehörigkeit zu einem steirischen Verein,
- die Zugehörigkeit zu einem von der steirischen Landessportorganisation anerkannten ordentlichen Fachverband,
- eine positive Stellungnahme der Fachverbandspräsidentin/des Fachverbandspräsidenten,
- die Person muss mindestens 17 Jahre alt sein und
- eine Förderung erhalten nur Personen, die entsprechende Leistungen in der Allgemeinen Klasse oder in der darunter liegenden Klasse in einer Einzelsportart erreicht haben. (Teilnahme bei einer EM, WM oder bei Olympischen Spielen) - Ergebnislisten bitte beilegen!!
Es wird gebeten erst NACH Teilnahme bzw. Stattfinden des Bewerbes um eine Einzel-Spitzensportförderung anzusuchen.
Aufgrund der Datenschutzrichtlinien darf nur das neue Online-Formular verwendet bzw. von uns akzeptiert werden.
Formular Einzel-Spitzensportförderung
Die nächste Einzel-Spitzensportsitzung findet Ende 2024 statt.
Es können bis zum 21. Oktober 2024 Anträge für Wettkämpfe im Zeitraum vom 13. Oktober 2023 bis 14. Oktober 2024 abgeben werden.
Liegt der Wettkampf außerhalb des Zeitraumes oder wird die Abgabefrist (21. Oktober 2024) nicht eingehalten, kann ein Antrag auf Einzelspitzensportförderung nicht berücksichtigt werden!
Die positive Stellungnahme mit Stempel und Signatur des Fachverbandes, sowie die Ergebnislisten, bitte im Online-Formular als Anhang anfügen!
Ansprechsperson:
Hr. David Kollegger
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
Referat Sport
Jahngasse 1
8010 Graz
sport@stmk.gv.at