NSG-c 54 Beide Ennstalarme von Niederstuttern
Bez. Liezen
GEBIETSBESCHREIBUNG:
Die Umgebung von Schloss Trautenfels wird durch drei Altarme geprägt:
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Der Altarm 1 ist ein großer Auenkomplex in Form einer Altarmschlinge mit Pfeifengraswiesen (Sibirische Schwertlilie) und Verlandungszonen über Alluvium.
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Der Altarm 2 bei wird von einer montanen Grauerlen-Weiden-Au über Alluvium besiedelt. Der graue Auboden ist grundwasserbeeinflusst und periodisch überflutet.
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Der Altarm 3 ist durch Entwässerung und Düngung aus einer ehemaligen Streuwiese entstanden und stellt heute eine gedüngte/entwässerte Mähwiese mit Schlangenknöterich über Alluvium dar. Auf Mineralboden oder dünner Torfschicht ist die nährstoffarme Streuwiese meist wechselfeucht und mit Pfeifengras und Kleinseggen bewachsen.
Die überregionale Bedeutung des Altarm 1 und 2 bei Schloss Trautenfels liegt unter Berücksichtigung wesentlicher Schutzkriterien in der Naturnähe, dem Arteninventar, der Biotopstruktur und der Seltenheit vieler Arten.
Klima: Das Klima im mittleren Ennstal kann als relativ winter- und sommerkühl sowie mäßig nieder¬schlags- und schneereich bezeichnet werden. Von der nächstgelegenen klimatischen Messstation an der BAL Gumpenstein liegen für die Jahre 1981-1990 folgende Daten vor: Jahresmittel der Temperatur 7,1 °C, Niederschlag 1030 mm (BOHNER & SOBOTIK 2000).
Geologie und Boden: Die lokale Geologie ist geprägt vom Alluvium der Enns, die Böden sind schluffreiche Au-Gleye bzw. vergleyte Graue Auböden. Durch den relativ hohen Grundwasserstand wird die Verwitterung der bodeneigenen Minerale gehemmt. Durch den großen Schluffanteil mit seinem Reichtum an Glimmer¬blättchen neigt der Boden zur Dichtschlämmung und zum Tagwasserstau (PROIßL 1960).
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Naturschutzgebiet (seit 8. August 1988)
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Europaschutzgebiet seit (11. Juli 2006)
Das Naturschutzgebiet umfasst einen kleinen Ausschnitt des Ennstalbodens zwischen den Ortschaften Niederstuttern und Trautenfels, südwestlich von Stainach. Es handelt sich um eine reich strukturierte Kulturlandschaft, die zum Teil noch den ursprünglichen Charakter des Ennstalboden widerspiegelt, allerdings großteils einer zu intensiven landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ausgesetzt ist. Das Umfeld des Gebietes bilden die Bundesbahnstrecke im Norden, der Ennsfluss im Süden und landwirtschaftliche Nutzflächen im Osten und Westen. Vom Schloss Trautenfels, einem bekannten Ausflugsziel, hat man einen guten Blick auf dieses Naturschutzgebiet.
Kurzcharakteristik: Auengebiet mit Feuchtwiesen
Biotoptyp:
Fluss-/Aulandschaft
Streuwiesen
Auwaldvegetation
Offene Wasserfläche
Gräben mit Schilf und Erlen
Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen als schädigende Eingriffe verboten:
a) das Errichten von Bauten und Anlagen, ausgenommen die Errichtung von ortsüblichen Zäunen und das Aufstellen von Bienenstöcken;
b) die Veränderung der Beschaffenheit oder Gestalt des Bodens, insbesondere durch Ausbaggern oder Zuschütten von Altarmen, Aufschütten von Feuchtwiesen und feuchten Senken sowie durch Kulturumwandlung, insbesondere die Umwandlung von Streuwiesen in mehrschnittige Futterwiesen, die Umwandlung von Streuwiesen und zweischnittigen Futterwiesen in Silomaisanbauflächen oder andere Ackerflächen, die Umwandlung von Streuwiesen, Futterwiesen und naturnahen Laubmischwäldern, in Forstkulturen;
c) die Vornahme von Ablagerungen aller Art;
d) die Abholzung naturnaher Waldbestände, Hecken und Feldgehölzgruppen durch Kahlschlag und Rodung, ausgenommen die vorsichtige, den Bestand nicht gefährdende Holznutzung und Maßnahmen, welche der notwendigen Pflege und Instandhaltung bestehender Vorflutgräben dienen, wobei die Auflandung und Planierung des Aushubs im geschützten Bereich nicht gestattet ist;
e) die Schlägerung des Stieleichen-Kugelbaumes auf Gst. Nr. 328;
f) die Entnahme oder Schädigung von Pflanzen oder Pflanzenteilen, ausgenommen die landwirtschaftliche Nutzung im bisherigen Ausmaß;
g) die nachteilige Veränderung des natürlichen Wasserhaushaltes oder der Wassergüte, ausgenommen die Pflege und Wartung bestehender Entwässerungsanlagen;
h) die mutwillige Beunruhigung der Vögel, insbesondere in der Brut- und Aufzuchtzeit;
i) das Verlassen der Wege durch nicht befugte Personen.
Nummer des Naturschutzgebietes: |
54c |
Größe des Naturschutzgebietes: |
58ha |
Seehöhe des Naturschutzgebietes: |
640m |
Verordnung zum Naturschutzgebiet: |
1988 |