NSG-c 70 Straußfarnvorkommen am Schönwiesenbach in Mooskirchen
Bez. Voitsberg
GEBIETSBESCHREIBUNG:
Das im Weststeirischen Hügelland in 355 m Seehöhe gelegene Pflanzenschutzgebiet liegt im Einzugsbereich des Schönwiesenbaches in das Kainachtal.
Der am Fuße des Edenberges fließende Bach hat durch seinen natürlichen Lauf und die schattseitige Grabenlage entlang des anliegenden Hanges ein luftfeuchtes Lokalklima entstehen lassen, in dem der Straußenfarn Matteuccia struthiopteris bestens gedeiht.
Auf alluvialen Talboden durchläuft der Bach ein Waldstück dessen milder, stark sandiger und frischer Humusboden vor allem im unmittelbaren Uferbereich des Schönwiesenbaches große Mengen dieses geschützten Farnes hervorbringt. Die Mäander eines Tieflandbaches mit steilen Uferböschungen sind hier noch voll erhalten.
Der Unterhangwald ist jedoch durch das Einbringen der Fichte gestört. Im östlichen Randbereich des Naturschutzgebietes wurde außerdem zu nahe am Bestand des Straußenfarnes abgeholzt, sodaß Randbestände der Population der Sonne ausgesetzt sind und unter mangelnder Luftfeuchte leiden. Der Schattenschutz muß auch zukünftig erhalten bleiben.
Die Kleinheit des Gebietes erlaubt keine schweren Eingriffe ohne die Population ernsthaft zu gefährden. Keine Aufforstung am Rand!
Das im Weststeirischen Hügelland in 355 m Seehöhe gelegene Pflanzenschutzgebiet liegt im Einzugsbereich des Schönwiesenbaches in das Kainachtal.
Der am Fuße des Edenberges fließende Bach hat durch seinen natürlichen Lauf und die schattseitige Grabenlage entlang des anliegenden Hanges ein luftfeuchtes Lokalklima entstehen lassen, in dem der Straußenfarn Matteuccia struthiopteris bestens gedeiht.
Auf alluvialen Talboden durchläuft der Bach ein Waldstück dessen milder, stark sandiger und frischer Humusboden vor allem im unmittelbaren Uferbereich des Schönwiesenbaches große Mengen dieses geschützten Farnes hervorbringt. Die Mäander eines Tieflandbaches mit steilen Uferböschungen sind hier noch voll erhalten.
Der Unterhangwald ist jedoch durch das Einbringen der Fichte gestört. Im östlichen Randbereich des Naturschutzgebietes wurde außerdem zu nahe am Bestand des Straußenfarnes abgeholzt, sodaß Randbestände der Population der Sonne ausgesetzt sind und unter mangelnder Luftfeuchte leiden. Der Schattenschutz muß auch zukünftig erhalten bleiben.
Die Kleinheit des Gebietes erlaubt keine schweren Eingriffe ohne die Population ernsthaft zu gefährden. Keine Aufforstung am Rand!
Nummer des Naturschutzgebietes: |
70c |
Größe des Naturschutzgebietes: |
0,39ha |
Seehöhe des Naturschutzgebietes: |
355m |
Verordnung zum Naturschutzgebiet: |
26.02.1990 |