NSG-c 77 Aulandschaft entlang der Laßnitz und Sulm in den Gemeinden Kaindorf, Seggauberg, Leibnitz und Wagna
Bez. Leibnitz
GEBIETSBESCHREIBUNG:
Das Naturschutzgebiet 77c "Aulandschaft entlang der Laßnitz und Sulm" ist ein etwa 218,15 ha großer Rest der einstigen, die Talstrukturen bestimmenden Auwälder an der Laßnitz und Sulm. Die Reste der durch intensive Landwirtschaft, durch zunehmende Verbauung mit Straßen und Gebäuden verdrängten Auen, bestehen aus Elementen der Weichen und der Harten Au. Der Artenreichtum des Tieflandbaches ist auch an der regulierten Sulm noch erkennbar, obwohl durch Ruderalisierung und Neophyten das Artenspektrum verändert wird, sind Pflanzenarten, die auf die illyrische Prägung dieser Auen hinweisen im Unterwuchs noch vorhanden.
Da das Naturschutzgebiet 66 c "Altarm und Auwald zwischen der Altenmarkter Brücke und dem Silberwald" naturräumlich mit den angrenzenden Teilbereich des Gebietes 77c eine Einheit bildet, sollte erwogen werden durch entsprechende Veränderung der Verordnung daraus eine Einheit zu machen.
Das Naturschutzgebiet 77c "Aulandschaft entlang der Laßnitz und Sulm" ist ein etwa 218,15 ha großer Rest der einstigen, die Talstrukturen bestimmenden Auwälder an der Laßnitz und Sulm. Die Reste der durch intensive Landwirtschaft, durch zunehmende Verbauung mit Straßen und Gebäuden verdrängten Auen, bestehen aus Elementen der Weichen und der Harten Au. Der Artenreichtum des Tieflandbaches ist auch an der regulierten Sulm noch erkennbar, obwohl durch Ruderalisierung und Neophyten das Artenspektrum verändert wird, sind Pflanzenarten, die auf die illyrische Prägung dieser Auen hinweisen im Unterwuchs noch vorhanden.
Da das Naturschutzgebiet 66 c "Altarm und Auwald zwischen der Altenmarkter Brücke und dem Silberwald" naturräumlich mit den angrenzenden Teilbereich des Gebietes 77c eine Einheit bildet, sollte erwogen werden durch entsprechende Veränderung der Verordnung daraus eine Einheit zu machen.
Nummer des Naturschutzgebietes: |
77c |
Größe des Naturschutzgebietes: |
218,15ha |
Seehöhe des Naturschutzgebietes: |
273m |
Verordnung zum Naturschutzgebiet: |
10.03.1992 |