NSG-c 90 Teilbereiche des "Häuselbergs" in Leoben
Bez. Leoben
GEBIETSBESCHREIBUNG:
Das NSG südwestlich von Leoben befindet sich am Übergang von der sub- zur tiefmontanen Höhenstufe der östlichen Zwischenalpen. Die geologische Situation ist vom Triebensteinkalk der Veitscher Decke geprägt. Der Häuselberg steht als markante Landmarke am Nordrand des breiten Talbodens der Mur und weist weithin sichtbare, südwest- bis südostexponierte Felswände auf - die sog. "Lesnerwand". Diese rund 20 m hohe Wand ist durch zahlreiche Bänder und Steilstufen gekennzeichnet. Im Westteil wird sie über zahlreiche Routen zum Klettern genutzt.
Die botanische Besonderheit des Gebietes ist das individuenreiche Vorkommen der Steirischen Küchenschelle (Pulsatilla styriaca) in der Wand und an deren oberen Kante. Darüber schließen trockene Föhrenwälder an. Am 40° steilen Hang unterhalb der Wand finden sich ebenfalls Föhrenwälder mit unterschiedlich hohem Anteil an Rotbuchen. Im Süden wird das Gebiet durch einen schmalen Wanderweg begrenzt. Direkt darunter schließt eine Forststraße an.
In den Felswänden der „Lesnerwand" gedeiht eine bunte Krautschicht wie z.B. Österreichisches Sesel (Seseli austriacum), Bleich-Schwingel (Festuca pallens), Blaugras (Sesleria albicans), Sand-Fingerkraut (Potentilla incana), Felsennelke (Petrorhagia saxifraga), Fransenhauswurz (Jovibarba globifera subsp. hirta) und Wimper-Perlgras (Melica ciliata).
Der Häuselberg stand in den vergangenen Jahrzehnten bereits mehrfach im Fokus zoologischer Bestandsaufnahmen. Er stellt eine Besonderheit für wärmeliebende (thermophile) Tagfalter und andere Insektenarten dar. Auch mehrere Fledermausarten nutzen dieses Gebiet zur Jagd und die in der Steiermark stark gefährdete Mauereidechse (Podarcis muralis) kommt hier zahlreich vor.
Schutzzweck: Erhaltung als Standort der Steirischen Küchenschelle.
Schutzziele: Erhaltung der natürlichen Felsrasenvegetation sowie Offenhaltung der verbuschenden Felsrasen.
Nummer des Naturschutzgebietes: | 90c |
Größe des Naturschutzgebietes: | 6334 ha |
Seehöhe des Naturschutzgebietes: | 630 - 730 m |
Verordnung zum Naturschutzgebiet: | 07.07.1997 |