Bestehende Vertragsnaturschutzprogramme
Als erster Ansatz des vertraglichen Schutzes sind folgende Programme zu nennen: das Biotoperhaltungs- und Förderungsprogramm (BEP; seit 1988 laufend), das BIOSA-Programm (seit 1998 laufend) und das ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen-Programm( seit 1995 laufend; wird von der EU kofinanziert).
Die oben genannten Vertragsnaturschutzinstrumente werden im gesamten Land Steiermark flächendeckend angeboten (mit Ausnahme der WS und NP-Maßnahmen im ÖPUL-Programm) und sind daher generelle Programme zur Erhaltung ökologisch wertvoller Wiesen (BEP), landwirtschaftlicher Nutzflächen (ÖPUL) und Waldgrundstücke (BIOSA).
Im Gegensatz dazu versteht sich das Natura 2000 Vertragsnaturschutzprogramm als Spezialprogramm, welches sich lediglich auf die steirischen Europaschutzgebiete und deren EU-Schutzgüter (Tiere, Pflanzen, Lebensräume) bezieht. Um einen günstigen Erhaltungszustand der einzelnen EU-Schutzgüter gewährleisten zu können, ist die Formulierung gezielter Auflagen notwendig, welche nicht immer in eines der bestehenden Vertragsnaturschutzprogramme implementiert werden können. Aus diesem Grunde sollte ein eigenes Natura 2000 Vertragsnaturschutzprogramm zur Umsetzung der FFH- und der VS-RL in der Steiermarkgeschaffen werden.