Landesrecht im Internet
Über das steiermärkische Landesrecht können Sie sich im Rechtsinformationssystem RIS informieren ( www.ris.bka.gv.at). Neben den Landesgesetzblättern und den Rechtsvorschriften in konsolidierter Fassung finden Sie dort auch eine systematische Übersicht über das in der Steiermark geltende Landesrecht ( Index des Steiermärkischen Landesrechts).
Bitte beachten Sie: Daten, die nur der Information über das Recht des Landes Steiermark dienen, können im Internet unter der Internetadresse „www.ris.bka.gv.at" oder der Adresse „www.steiermark.at" zur Abfrage bereitgehalten werden oder elektronische Zugangspunkte zu Internetadressen, die derartige Informationen bieten, enthalten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser nicht authentischen Daten wird nicht gehaftet.
Landesgesetzblätter
Ab 1.1.2014 erfolgt die Kundmachung des steiermärkischen Landesgesetzblattes rechtlich verbindlich (authentisch) im Rechtsinformationssystem RIS unter http://www.ris.bka.gv.at/LgblAuth-Steiermark/ .
Alle Ausgaben des steiermärkischen Landesgesetzblattes, die zwischen dem 1.1.1989 und dem 31.12.2013 erschienen sind, finden Sie unter http://www.ris.bka.gv.at/Lgbl-Steiermark/ (verschiedene durchsuchbare Dateiformate). Es handelt sich hier um unverbindliche Fassungen, verbindlich sind die gedruckten Originale.
Die zwischen 1850 und 1995 erschienenen Ausgaben des steiermärkischen Landesgesetzblattes bzw. früherer Gesetzblätter für die Steiermark stellt die Österreichische Nationalbibliothek in ihrem digitalen Lesesaal zur Verfügung (nicht durchsuchbare PDF-Dateien). Es handelt sich auch hier um unverbindliche Fassungen, verbindlich sind die gedruckten Originale.
Konsolidiertes Landesrecht
Die meisten Rechtsvorschriften werden im Lauf der Jahre geändert: In sogenannten Novellen wird angeordnet, welche Textstellen geändert, ergänzt oder gestrichen werden. Wir arbeiten die Novellen in den ursprünglichen Text ein und erstellen so die konsolidierte Fassung.
Die konsolidierten Rechtsvorschriften des Landes Steiermark können Sie unter http://www.ris.bka.gv.at/Lr-Steiermark/ finden. Dort sind die Landesgesetze sowie die meisten Verordnungen und Kundmachungen des Landeshauptmannes, der Landesregierung und der Bezirkshauptmannschaften verfügbar. Im Text jeder Rechtsvorschrift sehen Sie gleich zu Beginn eine Liste aller Änderungen, die schon berücksichtigt sind. Weitere Änderungen arbeiten wir so schnell wie möglich ein.
Wir bemühen uns sehr, die Rechtsvorschriften genau zu dokumentieren, diese Daten dienen aber nur der Information über das Recht des Landes Steiermark. Authentisch, das heisst rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Originalkundmachungen im Landesgesetzblatt bzw. im Bezirks-Verordnungsblatt.
Brauchen Sie eine Rechtsvorschrift des Landes in einer Fassung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit gegolten hat und die Sie im RIS nicht finden, schreiben Sie an lgbl@stmk.gv.at.
Gesetzesmaterialien
Erläuterungen zu Landesgesetzen findet man in den dazugehörigen Materialien im Landtag. Sie können über die Motive des Gesetzgebers Aufschluss geben. Zu jedem Gesetz gibt es eine Regierungsvorlage oder einen Initiativantrag sowie meist einen schriftlichen Ausschussbericht. Wenn wir die konsolidierte Fassung eines Landesgesetzes erstellen, nehmen wir auch Hinweise auf die dazu gehörigen Materialien auf, z.B. : XV.GPStLT RV EZ 388/1 AB EZ 388/4.
Das bedeutet: 15. Gesetzgebungsperiode des Steiermärkischen Landtags, Regierungsvorlage mit der Einlagezahl 388/1, Ausschussbericht mit der Einlagezahl 388/4.
Seit 2005 sind auch in jedem Landesgesetzblatt die Materialien zu den darin kundgemachten Gesetzen angeführt (auf der ersten Seite oben).
Der Landtag Steiermark verfügt über die Materialien und stellt sie beginnend mit Herbst 2000 (Beginn der 14. Gesetzgebungsperiode) im Internet zur Verfügung. Sie können dort die Gesetzgebungsperiode auswählen und dann nach der Einlagezahl, aber auch nach anderen Kriterien suchen.
Fragen oder Anregungen?
Für allgemeine Fragen zum Landesrecht oder wenn Sie uns auf Fehler in der Dokumentation aufmerksam machen wollen, wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at.