Begutachtungen
Entwürfe für Gesetze und Verordnungen
Der Entstehungsprozess von Rechtsvorschriften in der Steiermark beginnt meist im Amt der Landesregierung. Hier werden Entwürfe für Landesgesetze sowie für Verordnungen der Landesregierung und des Landeshauptmannes ausgearbeitet und dann zur Begutachtung verschickt und veröffentlicht. Gesetzesentwürfe können auch vom Landtag in Begutachtung geschickt werden.
Die Begutachtung hat den Zweck, Anhörungsrechte zu wahren, die Öffentlichkeit zu informieren und Verbesserungsvorschläge zu bekommen. Personen und Einrichtungen, die von einem Gesetzesentwurf betroffen sind bzw. sich dazu äußern wollen, können eine Stellungnahme - bevorzugt per E-Mail - abgeben. Details dazu stehen bei jedem Entwurf.
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen zu Entwürfen werden gemäß Art. 68 Abs. 4 L-VG veröffentlicht.
Hier finden Sie Begutachtungsentwürfe und dazu eingelangte Stellungnahmen:
Gesetzesentwürfe
Verordnungsentwürfe
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Was wird aus den Entwürfen?
Nach der Begutachtung werden die meisten Entwürfe überarbeitet und dann zur Beschlussfassung vorgelegt: Gesetzesentwürfe dem Landtag, Verordnungsentwürfe je nach Zuständigkeit der Landesregierung oder dem Landeshauptmann. Danach werden sie kundgemacht und können in Kraft treten.