Forststraßen sind forstliche Bringungsanlagen, die der Erschließung des Waldes zur Waldbewirtschaftung dienen. Die Neuanlagen und der Ausbau der von bestehenden Forststraßen dürfen nur durch befugte Fachkräfte (Forstakademiker), geplant, der Bau selbst nur unter Bauaufsicht (durch Forstakademiker und Förster) durchgeführt werden. Befugte Fachkräfte für Planung und Bauaufsicht finden sie im Forstreferat der Bezirkshauptmannschaft, bei der Kammer für Land- und Forstwirtschaft, Technischen Büros, Ziviltechnikern......