380 kV - FREILEITUNG
Die Verbund Austrian Power Grid AG, Am Hof 6a, 1010 Wien, unter teilweisem Beitritt der Steweag-Steg GmbH, Leonhardgürtel 10, 8010 Graz, zum Bewilligungsansuchen, hat mit Eingabe vom 30. Dezember 2003 um Genehmigung zur Errichtung der 380 kV- Freileitung Zwaring Stmk) - Rotenturm (Bgld) gemäß §§ 3 Absatz 1 und 5 sowie Anhang 1 Z 16 Spalte 1a) Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, UVP-G 2000, BGBl. Nr. 697/1993 idgF, angesucht.
- Einleitung /Projetabsicht
- Vorhaben
- Trassenverlauf
- Berührte steirische Gemeinden
- UVP Verfahren
- Aktuelle Verfahrensschritte
- Kundmachung / Edikt
- Kundmachung / Verhandlung
- Umweltverträglichkeitsgutachten
- Verhandlungsschrift
- Umweltverträglichkeitsgutachten - Ergänzungen
- Genehmigungsbescheid vom 21. März 2005
Einleitung, Projektabsicht
Das Vorhaben ist in einem Gesamtprojekt dargestellt und wird von den beiden UVP- Behörden, der Steiermärkischen Landesregierung, vertreten durch die Fachabteilung 13A beim Amt der Stmk. Landesregierung, Landhausgasse 7, 8010 Graz, und der Burgenländischen Landesregierung, vertreten durch die Abt. 5/III, Natur- und Umweltschutz, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Europaplatz 1, 7001 Eisenstadt gemeinsam behandelt, wobei die Verfahrensdurchführungen und zu treffende behördliche Entscheidungen durch die jeweils örtlich zuständige UVP- Behörde zu erfolgen hat.
Die antragstellenden Unternehmen planen den Lückenschluss des österreichischen Höchstspannungsnetzes zwischen dem Umspannwerk Kainachtal/Zwaring in Zwaring (Bezirk Graz-Umgebung/Steiermark) und dem Umspannwerk Südburgenland/Rotenturm in Rotenturm an der Pinka (Bezirk Oberwart/Burgenland). Diese 380-kV-Leitungsverbindung wird von den Projektswerbern als "Steiermarkleitung" bezeichnet.
Mit diesem Vorhaben soll ein Teil des österreichischen Höchstspannungsringes geschlossen und dadurch die Sicherheit der bundesweiten Stromversorgung erhöht werden.
Mit der zweiseitigen Anspeisung des Umspannwerkes Kainachtal/Zwaring aus dem österreichischen 380/220-kV-Verbundnetz und der Errichtung des 380/110-Umspannwerk Oststeiermark/Wünschendorf soll die zur Gewährleistung einer den europäischen Standards entsprechenden Versorgungssicherheit dringend benötigte redundante Anspeisung für den Großraum Graz geschaffen werden. Darüber hinaus sollen die Trennung des Netzes und damit eine Erhöhung der Netzausbaureserve ermöglicht und gleichzeitig die derzeit großen Transportwege der elektrischen Energie in die Oststeiermark und die damit verbundenen Risken hinsichtlich der Spannungsstabilität erheblich reduziert werden.
Die bestehende zweisystemige 110-kV-Leitung Grambach-Gleisdorf der STEWEAG-STEG soll in das neue Umspannwerk Oststeiermark/Wünschendorf jeweils getrennt eingebundenwerden, sodass nicht nur der Großraum Graz, sondern auch die gesamte Oststeiermark über eine durchgehende und leistungsstarke 110-kV-Doppelfreileitung aus dem neu zu errichtenden 380/110-kV-Umspannwerk abgestützt werden können.
Das 380/110-kV-Umspannwerk Oststeiermark/Wünschendorf soll im Gemeindegebiet von Hofstätten an der Raab (KG Wünschendorf) von der APG gemeinsam mit der STEWEAG-STEG errichtet werden. Unter Berücksichtigung einer zweckmäßigen Anbindungsmöglichkeit an das bestehende 110-kV-Netz wurden laut Projektsangaben Standort, Möglichkeiten der Trafotransporte und der Freileitungsführung der Steiermarkleitung gemeinsam mit der STEWEAG-STEG fixiert.
Das Vorhaben unter Einschluß sämtlicher damit in einem räumlichen und sachlichen Zusammenhang stehender Maßnahmen beinhaltet die Errichtung und den Betrieb der eigentlichen 380 kV- Freileitung mit einer Länge von ca. 97,778 km (81,106 km in der Steiermark, 16,672 km im Burgenland), die Errichtung und den Betrieb teilweise mitgeführter 110 kV- Leitungen der Steweag-Steg GmbH über eine Länge von insgesamt 45 km mit dadurch ermöglichter Abtragung von ca. 32 km 110 kV- Leitungen der Steweag-Steg GmbH, die Einbindung der mitgeführten 110 kV- Leitungen in das vorhandene und bestehen bleibende 110 kV- Leitungsnetz der Steweag-Steg GmbH, die Errichtung und den Betrieb des Umspannwerkes in Hofstätten und diverse Maßnahmen in bestehenden Umspannwerken.
Vorhaben
Das gemeinsame Vorhaben umfasst:
- die Errichtung der Steiermarkleitung vom Umspannwerk Kainachtal/Zwaring über das Umspannwerk Oststeiermark/Wünschendorf zum Umspannwerk Südburgenland/Rotenturm,
- die Mitführung der zusätzlichen 110-kV-Leitung Zwaring - Werndorf und ihre Einbindungen in die Umspannwerke Kainachtal/Zwaring und Neudorf/Werndorf
- die Mitführung der 110-kV-Leitung Wünschendorf-Feldbach im Abschnitt Wünschendorf-St.Margarethen und ihre Einbindung in das Umspannwerk Oststeiermark/Wünschendorf sowie in den bestehenden Leitungszug in der Gemeinde St. Margarethen,
- die Mitführung der 110-kV-Leitung Wünschendorf-Hartberg und ihre Einbindungen in die Umspannwerke Oststeiermark/Wünschendorf und Hartberg,
- die Mitführung der 110 kV-Leitung Rotenturm-Oberwart im Abschnitt der Gemeinden Rotenturm-Oberwart mit der Einbindung in die bestehenden 110 kV-Leitungsanlagen,
- die Adaptierung der 110 kV-Leitung Gleisdorf-Hartberg in Prebensdorf und Oberrettenbach für die Einbindung der 110 kV-Abzweigleitung Unterrettenbach/AWP in die mitgeführte 110 kV-Leitung Wünschendorf-Hartberg in Prebensdorf, Gemeinde Ilztal,
- die Einbindung der 110-kV-Leitung Grambach-Wünschendorf in das Umspannwerk Oststeiermark/Wünschendorf in den Gemeinden Labuch und Hofstätten,
- die Einbindung der 110-kV-Leitung Wünschendorf-Gleisdorf in das Umspannwerk Oststeiermark/Wünschendorf in den Gemeinden Labuch und Hofstätten,
- die Errichtung des 380/110-kV-Umspannwerkes Oststeiermark/Wünschendorf,
- die Erweiterung des 380/110-kV-Umspannwerkes Kainachtal/Zwaring,
- die Erweiterung des 380/110-kV-Umspannwerkes Südburgenland,
- die Erweiterung des 110/20-kV-Umspannwerkes Neudorf/Werndorf,
- die Erweiterung des 110/20-kV-Umspannwerkes Hartberg,
- die Demontage der 110-kV-Leitung Gleisdorf-Feldbach im Abschnitt Gleisdorf-St. Margarethen,
- die Demontage der 110-kV-Leitung Gleisdorf-Hartberg in den Abschnitten Gleisdorf-Prebensdorf und Oberrettenbach-Dombachtal
- die Demontage der 110-kV-Doppelleitung Rotenturm-Oberpullendorf im Abschnitt Rotenturm-Unterwart,
- die teilweise Demontage der 110 kV-Doppelleitung Rotenturm-Oberwart im Abschnitt Rotenturm-Oberwart.
Trassenverlauf
Geografische Beschreibung:
Die Trasse verläuft ausgehend vom UW „Kainachtal/Zwaring“ östlich gerichtet bis zum Kraftwerk Mellach, passiert dieses nordseitig und begleitet anschließend die Mur westseitig Richtung Norden bis in den Bereich östlich von Großsulz. Nach Querung der Mur und des Mellachberges nördlich von Mellach verläuft der Trassenzug mit allgemein nordöstlichem Richtungssinn vom Murtal zum Stiefingtal, das südlich von Empersdorf gequert wird.
Anschließend führt die Trasse entlang der Ostflanke des Stiefingtales in den Kesselgraben westlich von Krumegg und - weiter nordöstlich orientiert – in das Dorneggbachtal, das Richtung Osten soweit benützt wird, um über den Holzmannsdorfberg bei Mittergoggitsch das Goggitschtal zu erreichen. Diesem folgt die Trasse an dessen Südflanke talauswärts bis zum Raabtal, schwenkt bei Burgstall in Richtung Norden und folgt sodann dem Raabtal, etwa talmittig verlaufend, bis zu dem südlich der Südautobahn beziehungsweise südlichwestlich des Autobahnknotens Gleisdorf-Süd situierten UW „Oststeiermark/Wünschendorf“. Von hier ausgehend begleitet die Trasse über etwa fünf Kilometer die Südautobahn, mit der sich durch Seitenwechsel bis Arnwiesen drei Kreuzungen ergeben.
Die Trasse verlässt die Autobahn allgemein nördlich orientiert in Richtung Pischelsdorf, wobei der Nitschagraben, der Nitschaberg und das Ilztal östlich von Prebensdorf passiert werden. Im Bereich Rettenbachberg südlich von Pischelsdorf schwenkt die Trasse über Schachen in Richtung Feistritztal, das zwischen den Ortschaften Hartensdorf und Gersdorf beziehungsweise Blaindorf und Kroisbach östlich gerichtet gequert wird. Der weitere Verlauf Richtung Nordosten kreuzt das Nörningbachtal und das Tal der Pöllauer Safen und schwenkt nördlich von Ebersdorf beziehungsweise westlich von Geiseldorf etwa Richtung Norden, auf eine Annäherung zur Autobahn im Bereich von Habersdorf abzielend. Südlich der Autobahnabfahrt Hartberg kreuzt die Trasse die Südautobahn und verläuft mit östlicher Ausrichtung bis zur Autobahnabfahrt Oberwart südseitig der Autobahn in deren Nahbereich.
Im Burgenland wird die weitgehend östlich gerichtete Trasse zunächst südseitig neben dem Autobahnzubringer, dann durch den Zustelgraben in den Kemeter Wald geführt und erreicht nach Querung des weitläufigen Waldgebietes südlich von Oberwart das Pinkatal nördlich von Unterwart. Der letzte, südöstlich gerichtete Trassenabschnitt im Pinkatal, östlich von Unterwart und Rotenturm mit einer bestehenden 110 kV-Leitung trassengebündelt angeordnet, endet im UW „Südburgenland/Rotenturm“.
Bauphasen
Beschreibung der Bauphase (laut Projektsangaben):
Die Baustrecke wird in fünf Baulose geteilt und in jedem ein Baulager errichtet.
Baulager 1: Gemeinde Werndorf/Steiermark am Gelände des Bahn-Güterterminals.
Der Materialtransport ins Baulager ist über die Autobahn A9, über die Landesstraße B67 und die Eisenbahn möglich.
Baulager 2: Gemeinde St. Margarethen a. d. Raab/Steiermark am Gelände des Bahnhofs. Der Materialtransport ins Baulager ist über die Eisenbahn und die Landesstraße B68 möglich.
Baulager 3: Gemeinde Hofstätten bei Gleisdorf/Steiermark beim neu zu errichtenden 380/110-kV-Umspannwerk Oststeiermark/Wünschendorf. Der Materialtransport ins Baulager ist über die Eisenbahn, die Autobahn A2 und über Landesstraßen B möglich.
Baulager 4: Gemeinde Hartberg/Steiermark am Gelände des Bahnhofs. Der Materialtransport ins Baulager ist über die Eisenbahn, die Autobahn A2 und über die Landesstraßen B50 und B54 möglich.
Baulager 5: Gemeinde Kemeten / Burgenland am neuen Industriegelände in Kemeten (im Bereich Kreisverkehr Richtung Oberwart und B50). Der Materialtransport ins Baulager ist über die Autobahn A2, die Landesstraßen B50 und B57 sowie über die Eisenbahn (Bahnhof Oberwart) möglich.
Die Materialtransporte zu den Maststandorten erfolgen über das vorhandene Wegenetz und den Arbeitsstreifen entlang der Freileitungstrasse (Baustraße mit 4 m Breite). Bei steilem bzw. schwer zugänglichem Gelände kann der Materialtransport mittels Materialseilbahnen oder durch den Einsatz von Hubschraubern erfolgen.
Berührte steirische Gemeinden
Durch das Vorhaben werden nachstehende Steirische Gemeinden als Standortgemeinden berührt:
Zwaring-Pöls |
Werndorf |
Wundschuh |
Kalsdorf |
Mellach |
Krumegg |
St. Marein b. Graz |
Langegg b. Graz |
Weitendorf |
St. Ulrich a. Waasen |
Heiligenkreuz a. Waasen |
Empersdorf |
St. Margarethen/Raab |
Labuch |
Hofstätten/Raab |
Nitscha |
Sinabelkirchen |
Ilztal |
Oberrettenbach |
Pischelsdorf |
Gersdorf a.d.Feistritz |
Pirchin a. Traubenberg |
Großsteinbach |
Blaindorf |
Hartl |
Kaindorf |
Ebersdorf |
Buch Geiseldorf |
Hartberg Umgebung |
St. Magdalena a. Lemberg |
Hartberg |
St. Johann i. d. Haide |
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UVP-Verfahren
Das behördliche Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der gegenständlichen elektrischen Anlagen ist nach den Bestimmungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) 2000, BGBl. I 2000/89 i.d.g.F., durchzuführen. Behörde ist die Landesregierung in ihrem jeweils örtlichen Zuständigkeitsbereich. Das UVP-Verfahren ist ein sogenanntes konzentriertes Verfahren, das heißt, dass sämtliche für die Beurteilung des Vorhabens heranzuziehenden Bestimmungen in jeweiligen Materiengesetzen (z.B. Starkstromwegerecht, Forstrecht, Naturschutz, Wasserrecht, Luftfahrt u.dgl.) nicht durch die ansonst jeweils zuständigen Behörden, sondern zusammengefasst von der UVP-Behörde zu vollziehen sind. Diese Zuständigkeit der UVP-Behörde beginnt ab Einbringung des Antrages auf Genehmigung des Vorhabens und endet nach der Abnahmeprüfung mittels Abnahmebescheid.
Zusätzlich zu den in den jeweiligen inhaltlich anzuwendenden Materiengesetzen zu berücksichtigenden Kriterien sind im Verfahren die im UVP-G zusätzlich definierten Prüfungen und Beurteilungen vorzunehmen. So sind im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung Maßnahmen zu prüfen, die negative Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindern oder verringern und Maßnahmen zu prüfen, die günstige Auswirkungen auf die Umwelt vergrößern. Nicht zu prüfen sind Maßnahmen, die ausschließlich andere als umweltrelevante Auswirkungen des Vorhabens beeinflussen.
Der Behörde wird im Genehmigungsantrag ein konkretes Projekt zur Entscheidung vorgelegt und wird nur für dieses konkrete Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Zusätzlich sind allerdings die vom Projektswerber/von der Projektswerberin geprüften Alternativen hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile für das schließlich ausgewählte und konkret vorgelegte Projekt darzulegen, d.h. plausibel zu machen.
Grundsätzlich ist es jedoch der Projektwerberin überlassen, ob und welche Alternativen sie prüft. Für das vorliegende Vorhaben sind unter den geprüften Alternativen die Fragen hinsichtlich (dezentraler) Erzeugeranlagen sowie einer „Verkabelung“ zu verstehen. Beide Themen werden fachmännisch beurteilt; dies ändert aber nichts daran, dass das eigentliche Genehmigungsverfahren über das konkret eingereichte Projekt zu führen ist.
Weiters sind die Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens (Nullvariante) ebenfalls von der Projektswerberin darzulegen. Diese Angaben sind, wie die Angaben über Alternativen, von der Behörde im Rahmen des Umweltverträglichkeitsgutachtens zu beurteilen und auf Plausibilität zu überprüfen.
Die vor- und nachteilig geprüften Standort- bzw. Trassenvarianten sind ebenfalls darzulegen. Die nicht von der Projektswerberin ausgewählten Varianten sind in groben Zügen so aufzubereiten, dass die umweltrelevanten Auswahlgründe für das eingereichte Projekt deutlich herausgearbeitet sind. Trassenvarianten sind aber nicht einer eigenen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen.
Aktuelle Verfahrensschritte
Nach Prüfung der Projektsunterlagen und der vorgelegten Umweltverträglichkeitserklärung durch die Behörde und deren beigezogene Sachverständigen hinsichtlich Vollständigkeit erging ein Verbesserungsauftrag unter Fristsetzung zwecks einiger Ergänzungen und Nachreichungen. Nach Vorliegen dieser werden die sodann adaptierten Unterlagen jeder Standortgemeinde, jeder mitwirkenden Behörde, dem Umweltanwalt sowie dem Umweltbundesamt (für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) zur Stellungnahme übermittelt. Nach Einlangen dieser Stellungnahmen und sodann allfälliger weiterer Verbesserungen wird das zur Genehmigung eingereichte Vorhaben der öffentlichen Auflage und Kundmachung mittels Edikt im redaktionellen Teil zweier in der Steiermark weit verbreiteter Tageszeitungen und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ zugeführt. Nach dieser Verlautbarung kann jedermann zum Vorhaben und zur Umweltverträglichkeitserklärung eine schriftliche Stellungnahme an die Behörde innerhalb der festgesetzten Auflagefrist abgeben. Personen mit Parteistellung - das sind diejenigen, welchen nach den anzuwendenden Verwaltungsvorschriften und zusätzlich nach dem UVP-G ein subjektiv öffentliches Recht zuerkannt ist - können innerhalb dieser festgesetzten Auflagefrist bei sonstigem Verluste ihrer Parteistellung schriftlich an die Behörde Einwendungen erheben.
Eine Stellungnahme zum Vorhaben kann durch Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben und die Unterschrift beizufügen ist. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme innerhalb der festgesetzten Auflagefrist einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzenden Gemeinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe als Bürgerinitiative am Verfahren zur Erteilung der Genehmigung mit dem Recht, die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften als subjektives Recht im Verfahren geltend zu machen, Rechtsmittel zu ergreifen und Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder dem Verfassungsgerichtshof zu erheben, teil.
Parteistellung haben auch Nachbarn/Nachbarinnen. Als solche gelten Personen, die durch die Errichtung, den Betrieb oder den Bestand des Vorhabens gefährdet oder belästigt oder deren dingliche Rechte gefährdet werden könnten sowie die Inhaber/Inhaberinnen von Einrichtungen, in denen sich regelmäßig Personen aufhalten, hinsichtlich des Schutzes dieser Personen; als Nachbarn/Nachbarinnen gelten nicht Personen, die sich nur vorübergehend in der Nähe des Vorhabens aufhalten und nicht dinglich berechtigt sind.
Nachdem sämtliche Stellungnahmen, Äusserungen und Einwendungen (von Verfahrensparteien) bei der Behörde eingelangt sind, wird aufbauend auf Fachgutachten ein Umweltverträglichkeitsgutachten erstellt. Dieses wird sodann bei der Behörde und den Standortgemeinden zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.
In weiterer Folge ist nach entsprechender Veröffentlichung die Durchführung einer voraussichtlich mehrtägigen mündlichen Verhandlung vorgesehen. Der das Genehmigungsverfahren abschließende Bescheid ist ebenfalls bei der Behörde und den Standortgemeinden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Gegen die Entscheidung kann Berufung an den Bundes- Umweltsenat erhoben werden.
Die Frage der Grundstücksverfügbarkeit und somit die substantielle Grundinanspruchnahme einschließlich dafür gebührender angemessener Entschädigung ist nicht Gegenstand des UVP- Verfahrens. Über allfällige aus diesem Titel abzuleitende Duldungspflichten, Einräumung von Leitungsdienstbarkeiten oder Grundstücksübereignungen sind – soferne aufgrund zustandegekommener Übereinkommen nicht entbehrlich – gesondert Verfahren nach dem Starkstromwegerecht mit den jeweils betroffenen Grundeigentümern durchzuführen.
Hinweise:
Die vorstehende Vorhabens- und Verfahrensdarlegung erfolgt ausschließlich aus Informationsgründen und kann nicht als mit den behördlichen Verfahren in rechtlichem Zusammenhang stehend angesehen werden. Weitere aktualisierte Berichte erfolgen zum gegebenen Zeitpunkt.
Kundmachung / Verhandlung
Vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung- Fachabteilung 13A - wurde unter der GZ: FA13A-43.10-1429/04-1750 die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Umweltverträglichkeitsgutachtens und die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung durch Edikt kundgemacht.
Das Dokument können Sie als Wordfile öffnen und downloaden.
Umweltverträglichkeitsgutachten
Nach § 12 Absatz 1 UVP-Gesetz hat die Behörde Sachverständige der betroffenen Fachgebiete mit der Erstellung eines Umweltverträglichkeitsgutachtens zum zur Bewilligung eingereichten Vorhaben zu beauftragen.
Dieses Gutachten als wesentliche Grundlage für das anhängige Genehmigungsverfahren liegt nunmehr vor.
Das Gutachten können Sie mit dem Adobe Acrobat Reader (PDF) öffnen und downloaden. (Falls Ihnen das Programm nicht zur Verfügung steht, kann es von der Internetseite von Adobe kostenlos heruntergeladen werden.)
Verhandlungsschrift
Vom 18. bis 20. Oktober 2004 fand in der Grazer Stadthalle die öffentliche mündliche Verhandlung zum geplanten Vorhaben "380 kV-Steiermarkleitung" über den in der Steiermark gelegenen Abschnitt statt.
Nach § 44e Abs. 3 AVG ist die Verhandlungsschrift bei der Behörde selbst und bei den Standortgemeinden während der Amtsstunden mindestens drei Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen, was bereits erfolgte.
In Ergänzung dazu wird hier die Verhandlungsschrift samt den Stellungnahmen der Beteiligten bereitgestellt, die Sie als Wordfile öffnen oder downloaden können.
Aufgrund der Vielzahl der Einwendungen wurden diese in drei Dokumente aufgeteilt.
Einige Einwendungen wurden schriftlich eingebracht; diese Originale wurden eingescannt und stehen als Pdf-file zum Öffnen und Downloaden zur Verfügung.
- Einwendungen 001 - 007 (1,4 MB)
- Einwendung 008 (10,9 MB)
- Einwendungen 009 - 011 (4 MB)
- Einwendungen 012 - 028 (4,4 MB)
- Einwendungen 029 - 039 (4,3 MB)
- Einwendung 040 (10,9 MB)
- Einwendungen 041 - 055 (4,6 MB)
- Einwendungen 056 - 066 (7,2 MB)
- Einwendungen 067 - 086 (7,9 MB)
- Einwendungen 089 - 096 (2,2 MB)
- Einwendungen 099 - 104 (3,1 MB)
- Einwendungen 105 - 110 (7,1 MB)
- Einwendungen 111 - 125 (6,9 MB)
- Einwendungen 126 - 129 (3,9 MB)
- Einwendungen 131 - 139 (4,4 MB)
- Einwendungen 140 - 153 (8,8 MB)
- Einwendungen 155 - 179 (3,5 MB)
- Einwendungen 180 - 187 (4,4 MB)
Umweltverträglichkeitsgutachten - Ergänzungen
Aufgrund des Ergebnisses der von 18. bis 20. Oktober 2004 in der Grazer Stadthalle über den Projektsabschnitt Zwaring-Pöls bis Landesgrenze Steiermark/Burgenland geführten öffentlichen mündlichen Verhandlung war es erforderlich, einige der Fachgutachten sowie darauf aufbauend das Umweltverträglichkeitsgutachten ergänzen zu lassen. Die ergänzte Fassung des Umweltverträglichkeitsgutachtens (Änderungen sind dort durch Kursivdruck hervorgehoben) liegt zur allgemeinen Einsicht vor.
Diese Fassung können Sie als Word-File öffnen und downloaden.
Genehmigungsbescheid
Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wurde von der UVP-Behörde I. Instanz der Genehmigungsbescheid über das Vorhaben (soweit in der Steiermark gelegen) erlassen. Diesen Genehmigungsbescheid vom 21. März 2005 können Sie als PDF-File (2,3 MB)öffnen oder downloaden.