Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung
Allgemeines
Das Referat führt bereits seit August 2001 Bedarfsfeststellungen bei kommunalen Hochbauten (mit Ausnahme von Wohnbauten und Tourismusprojekten) durch. Mittlerweile kann auf Grund der einschlägigen Tätigkeiten und Erfahrungen aus mehr als 450 Hochbauprojekten verschiedenster Größe (€ 100.000,00 - € 7 Mio.) und Art (Sanierungen, Zu- und Umbauten bis Neubauten) verwiesen werden.
→ Bedarfsfeststellungen im engeren Sinn bedeutet:
Überprüfung des grundsätzlichen Bedarfs nach objektiven Kriterien wie gesetzliche und sonstige Rahmenbedingungen (z.B. Stmk. Baugesetz, Stmk. Pflichtschulerhaltungsgesetz, Stmk. Veranstaltungsgesetz, brandschutztechnische Bestimmungen), örtliche / überörtliche Gegebenheiten sowie bauliche, organisatorische und finanzielle Möglichkeiten (Alternativen) in Zusammenarbeit mit den abteilungsinternen Fachbereichen.
→ Bedarfsfeststellungen im erweiterten Sinn bedeutet:
Hinterfragen und Klären erforderlicher bzw. sinnvoller sach- und themenbezogener Projektstrukturen (wie z.B. Klärung des kurz-, mittel- und langfristiger Bedarfs im örtlichen und regionalen Kontext), Projektabläufe (Projektvorbereitung, Projektetablierung, Projektplanung, Projektsicherstellung, Projektausführung, Projektübergabe und Objektnutzung) sowie der dazu erforderlichen Fachleute (externe Projektentwickler und Projektbegleiter) und vor daraus ableitend des bedarfsgerechten Projektmanagements. Nähere Angaben dazu finden sich im „Leitfaden Abwicklung von Gemeindehochbauten" (siehe Downloads).
Dazu auch ein Zitat aus dem Fachartikel "Sie und Ihre Planer", verfasst von Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Hans Lechner, veröffentlicht im Tagungsband zum 1. PM-Bau Symposium 2006 in Wien: "Ein guter Planer hinterfragt Plan, Zeitplan und Budget des Auftraggebers. Selbst wenn diese Punkt mühevoll schon vorab entwickelt wurden, ist es im Interesse des Auftraggebers, diese Infragestellung zu akzeptieren."
Die Ergebnisse der amtlichen Bedarfsfeststellung (durch Vor-Ort-Erhebungen, Besprechungen, Recherchen und Bürotätigkeiten) werden in Zwischen- und Endberichten festgehalten und dienen den politischen Referenten, der Gemeindeaufsicht und auch den Gemeinden als Grundlage für Grundsatzentscheidungen sowie für Förder- und Finanzierungsverhandlungen. Im Zuge der Aufgabenerfüllung werden projekt- und fachbezogen die jeweils sachlich zuständigen Abteilungen (Fachabteilung 6B bei Kindergärten und Pflichtschulbauvorhaben, Fachabteilung 7B bei Rüsthäusern, Fachabteilung 19D bei Altstoffsammelzentren) eingebunden.
Kooperationen auf interdisziplinärer Ebene bestehen derzeit auch mit der Landesbaudirektion (Baukultur), der Fachabteilung 19D (Nachhaltiges Bauen und Sanieren) sowie der Technischen Universität Graz und der Fachhochschule Joanneum (Projektmanagement Bau). Weitere Kooperationen sind im Aufbau.



