Kriegsgräberfürsorge
Referatsleiterin: Mag. Rita HIRNER
Tel.: (0316) 877 - 2092
Fax: (0316) 877 - 2123
E-Mail: psv@stmk.gv.at
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr, Dienstag zusätzlich bis 14.00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Österreich hat sich gemäß Art. 19 des Staatsvertrages, betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, BGBl. Nr. 152/1955, verpflichtet, die auf österreichischem Gebiet befindlichen Gräber von Soldaten, Kriegsgefangenen und zwangsweise nach Österreich gebrachten Staatsangehörigen der Alliierten Mächte und jener der anderen Vereinten Nationen, die sich mit Deutschland im Kriegszustand befanden, zu achten, zu schützen und zu erhalten.
32.000 Kriegstote aus dem 1. und 2. Weltkrieg in der Steiermark sind in 339 Kriegsgräberanlagen begraben.
Gesetzliche Grundlagen für die Erfüllung der Aufgaben sind:
- der Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye, StGBl. Nr. 303/1920, Art. 171 und Art. 172,
- das Bundesgesetz über die Fürsorge für Kriegsgräber aus dem ersten und zweiten Weltkrieg, BGBl. Nr. 175/1948 und
- das Bundesgesetz über die Fürsorge und den Schutz der Kriegsgräber und Kriegerdenkmäler aus dem zweiten Weltkrieg für Angehörige der Alliierten, Vereinten Nationen und für Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich und Opfer politischer Verfolgung, BGBl. Nr. 176/1948.
Gemäß Art. 10 Ziffer 15 B-VG ist die Fürsorge für Kriegsgräber in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache und wird gemäß Art. 102 Abs. 1 B-VG in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen.
Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930
Zu den Aufgaben im Besonderen gehören:
- Überwachung der durch Pflegeverträge mit dem Schwarzen Kreuz, verschiedenen steirischen Gemeinden sowie privaten Personen gesicherten Pflege und Instandhaltung der mehr als 300 Kriegsgräberanlagen in der Steiermark.
- Betreuung der Kriegsgräber am Grazer Zentralfriedhof (1. und 2. Weltkriegsteil) sowie der Kriegsgräberanlagen in Feldbach.
- Erstellung von Ausschreibungen und Anbotsprüfungen in Zusammenarbeit mit der Abteilung 16.
- Gedenkfeiern (z.B. Lebring oder Graz).
- Aufsicht und Koordinierung bei Exhumierungen und Umbettungen von Kriegstoten.
- Sicherung und Überwachung des gesetzlich eingeräumten Ruherechts bei Kriegstoten.
Ihr Ansprechpartner in Kriegsgräberfürsorge:
Alexandra SAUER
Tel.: (0316) 877 - 5938
Fax: (0316) 877 - 2123
E-Mail: psv@stmk.gv.at