STANDESBEAMTENLEHRGÄNGE, FACHPRÜFUNG
Allgemeines
Die für die Vollziehung des Personenstandsgesetzes 2013 herangezogenen Gemeindebediensteten müssen grundsätzlich zwei Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen und die erforderlichen Dienstprüfungen abgelegt haben.
In der Steiermark werden die Fachkenntnisse im Rahmen einer Fachprüfung erlangt. Der Prüfungsstoff für die Fachprüfung, der in der Standesbeamten-Fachprüfungsverordnung festgelegt ist, wird im Rahmen eines 14-tägigen Standesbeamten-Lehrganges geblockt vermittelt.
Der Standesbeamten-Lehrgang wird in Kooperation mit dem Steiermärkischen Gemeindebund abgehalten. Die Ausschreibung des Kurses erfolgt in der Grazer Zeitung, die Anmeldung hat über den Gemeindebund zu erfolgen.
Die Mitglieder der Standesbeamten-Prüfungskommission, die vom Landeshauptmann bestellt werden, sind gleichzeitig Vortragende beim Standesbeamten-Lehrgang. Alle Teilnehmer erhalten am Ende des Kurses eine Kursbesuchsbestätigung.
Die Standesbeamten-Fachprüfung wird in den Räumlichkeiten des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung abgehalten, das Zeugnis wird nach erfolgreich bestandener mündlicher Prüfung ausgestellt.
Für den Besuch des Standesbeamtenkurses wird "Das Österreichische Personenstandsrecht", Manzsche Gesetzesausgaben, Sonderausgabe Nr. 67, als Nachschlagewerk empfohlen.
Ansprechpartnerinnen
Ansprechpartnerin für Informationen zu den Standesbeamtenlehrgängen und Fachprüfungen ist
Frau Melanie Eibel
Tel.: (0316) 877 - 2093
Fax: (0316) 877 - 2123
E-Mail: psv@stmk.gv.at