LTW - Wahlperiode - Funktionsdauer - Ermittlungsverfahren
Stand: Landes-Verfassungsgesetz 2010 - L-VG, idgF., Landtags-Wahlordnung 2004 - LTWO, idgF.
Der Landtag wird auf 5 Jahre gewählt. Die Gesetzgebungsperiode beginnt jeweils mit dem ersten Zusammentritt des neugewählten Landtages (Landes-Verfassungsgesetz 2010 - L-VG).
Die 48 Mandate werden nach Durchführung von zwei Ermittlungsverfahren vergeben, wobei im ersten Ermittlungsverfahren auf Ebene der vier Wahlkreise die Methode von Hagenbach-Bischoff und im zweiten Verfahren auf Landesebene die Methode nach D´Hondt zur Anwendung kommt. Um im zweiten Ermittlungsverfahren einen Anspruch auf Zuweisung von Restmandaten erheben zu können, müssen die wahlwerbenden Parteien fristgerecht einen Landeswahlvorschlag einbringen und jedenfalls nach dem ersten Ermittlungsverfahren zumindest ein Mandat, das so genannte Grundmandat, in einem Wahlkreis erreicht haben. Neben der Voraussetzung des Erreichens dieses Grundmandates gibt es in der Steiermark aber keine weitere Eintrittshürde. Insbesondere enthält die Wahlordnung keine landesweite Prozenthürde.