Personenförderung Bereich Familie
Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass auf Grund von Personalausfällen, die Bearbeitung der Anträge für „Kinder-Ferien-Aktivwochen" aktuell mehrere Wochen/Monate in Anspruch nehmen kann.
Beihilfe für ZWEI & MEHR Kinder-Ferien-Aktivwochen
Das Land Steiermark gewährt Familien mit geringem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für Kinder-Ferien-Aktivwochen in den Ferien. Mit dieser Leistung soll möglichst vielen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einer mindestens 5-tägigen Kinder-Ferien-Aktivwoche mit Übernachtung oder einer 5-tägigen Kinder-Ferien-Aktivwoche mit Tagesbetreuung von mindestens 8 Stunden ermöglicht werden.
Die Beihilfe hat das Ziel, berufstätige Eltern im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei ihren Betreuungspflichten zu unterstützen.
Das förderbare Höchstausmaß pro Kind beträgt maximal 5 Wochen pro Jahr. Die Beihilfe des Landes Steiermark beträgt 80% der Turnuskosten nach Abzug etwaiger anderer Förderungen.
Die Kinder-Ferien-Aktivwoche muss von anerkannten Tägerorganisationen angeboten werden und der Richtlinie entsprechen, damit sie gefördert werden können. Mit Hilfe des Kinder-Ferien-Aktivwochen-Emblems wird die Suche nach anerkannten Ferienanbieter*innen erleichtert.
Anspruchsberechtigt ist der antragstellende berufstätige Elternteil (auch Adoptiv- oder Pflegeelternteil) / Erziehungsberechtigte/r, welche/r mit dem Kind einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in der Steiermark hat und für das Kind Familienbeihilfe des Bundes bezieht.
Antragstellung:
Sie müssen den Antrag
- für Semester-, Oster- und Pfingstferien bis spätestens 30.06.
und - für Sommer- und Herbstferien bis spätestens 31.08. des laufenden Jahres
beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Gesellschaft, Förderungsmanagement, einreichen.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag zwingend beigelegt werden:
- Meldezettel des Antragstellers/der Antragstellerin und aller im Haushalt lebenden Personen (Ehe-/LebenspartnerIn, Kind, für das die Beihilfe beantragt wird, weitere Kinder),
- Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe des Bundes (Bescheid oder Auszahlungsbeleg),
- Unterlagen über weitere Ansuchen bei anderen Stellen und Ämtern um Gewährung einer Beihilfe für Kinder-Ferien-Aktivwochen,
- Einkommensnachweise - siehe Informationsblatt.
Unterlagen für die Beihilfe der ZWEI & MEHR Kinder-Ferien-Aktivwochen:
Familienförderung bei Mehrlingsgeburten
Das Land Steiermark gewährt Familien anlässlich der Geburt von Mehrlingen eine Förderung.
Eltern haben bei der Geburt von Zwillingen die doppelten bzw. bei Drillingen die dreifachen Kosten für die Anschaffung der Babyausstattung.
Mit der Förderung soll eine Unterstützung zu den Ausgaben bei einer Geburt von Mehrlingen geleistet werden. Mit dieser freiwilligen Leistung des Landes Steiermark sollen Familien unabhängig vom Einkommen in der ersten Familienphase unterstützt werden.
Wer hat Anspruch:
Der antragstellende Elternteil (auch Adoptiv- oder Pflegeelternteil) bzw. die erziehungsberechtigte Person, die mit den Kindern einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in der Steiermark hat und für die Kinder Familienbeihilfe des Bundes bezieht.
Förderhöhe:
Für Kinder, die bis zum 31.12.2023 geboren wurden, € 300,- für Zwillinge und € 600,- für Drillinge. Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Förderung um € 300,-.
Für Kinder, die ab dem 01.01.2024 geboren wurden, € 600,- für Zwillinge und € 1.200,- für Drillinge. Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Förderung um € 600,-.
Antragstellung:
- Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag muss innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder gestellt werden.
- Die Entscheidung über den Antrag wird schriftlich bekanntgegeben.
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigelegt werden:
- Geburtsurkunde der Kinder
- Meldezettel der Kinder
- Meldezettel jener Person, die den Antrag stellt
- Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe des Bundes (Bescheid oder Auszahlungsbeleg)
Antragsformular: