Fachteam Sozialhilfegesetz und Mindestsicherungsgesetz
Aufgaben
Aufgaben nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz
- Berufungsbehörde in Angelegenheiten der Rückersatzansprüche Dritter für Hilfeleistungen (v.a. Spitalskosten)
- Entscheidung in strittigen Angelegenheiten über die endgültige Tragung von Kosten der Sozialhilfe zwischen Sozialhilfeverbänden und mit anderen Bundesländern
Aufgaben nach dem Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz
- Entscheidung in strittigen Angelegenheiten über die endgültige Tragung von Kosten der Mindestsicherung zwischen Sozialhilfeverbänden und mit anderen Bundesländern
Details der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in der Steiermark
Rechtsinformationen