Fachteam Sozialhilfegesetz, Pflegegeldgesetz, Mindestsicherung
Aufgaben nach dem Stmk. Sozialhilfegesetz
- Berufungsbehörde in Angelegenheiten der Rückersatzansprüche Dritter für Hilfeleistungen (Spitalskosten)
- Entscheidung in strittigen Angelegenheiten über die endgültige Tragung von Kosten der Sozialhilfe zwischen Sozialhilfeverbänden und mit anderen Bundesländern
Aufgaben nach dem Stmk. Mindestsicherungsgesetz
- Entscheidung in strittigen Angelegenheiten über die endgültige Tragung von Kosten der Mindestsicherung zwischen Sozialhilfeverbänden und mit anderen Bundesländern
ExpertInnenplattform zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung
Zugang für autorisierte ProfessionistInnen